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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Baiern.

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Baicrns Finanzen befinden sich hiernach in einem sehr blühenden Zu-stande. Die Staatsschuld bclief sich am 1. Oktober 1835 auf 130,860,547 fl.;die Zinsenlast auf 4,988,440 fl. Die Gesammt-Einnahmc der Zinsen- undTilgungskasse von 183335 betrug 64,497,613 fl., die Gcsammt-Ausgabe62,773,473 fl., so daß hier ein Nest blieb von 1,724,120 fl.

Kriegswesen. Baiern stellt das 7te Armee-Korps zum dcütschcnBundeshccr; die buudesgesehliche Stärke dieses Korps ist bereits oben,in der Einleitung zu Delttsckland, nachgewiesen. Das baicrische Heer istaber weit stärker: auf dem Kriegsfuße beträgt seine Stärke 55,200 Mann,auf dem Friedensfnß 53,600 Mann, wovon jedoch nur etwa der dritteTheil unter den Waffen ist; zwei Drittel sind beurlaubt und werden nurzu den Übungen einberufen. Das Heer besteht aus 16 RegimenternLinien-Jnfantcrie, zu 3 Bataillons, und 4 Jägerbataillons, zusammen aus52 Bataillons Fußvolk; aus 8 Regimentern Kavallerie, davon 2 Regi-menter Kürassiere und 6 Regimenter Chevau.rlegcrs sind, jedes Regimentzu 6 Schwadronen, zusammen aus 48 Schwadronen; aus 2 RegimenternArtillerie, von denen jedes 2 Bataillons, zu 6 Kompagnien, hat, mithinaus 24 Kompagnien, welche eben so viele Batterien bedienen; jede Bat-terie hat 8 Geschütze, mithin zählt die baicrische Artillerie überhaupt192 Geschütze. Dazu kommen 2 Kompagnien Sappeurs, 1 KompagnieMincurs und 1 Haudwerks-Kompagnic. Die Infanterie ist in 4 Divi-sionen, jede zu 2 Brigaden, eingetheilt, so daß jede Division aus 4 Linien-Znfanteric-Regimentcrn und 1 Zägerbataillon besteht. Die Kavallerie zer-fallt in 4 Brigaden, jede zu 2 Regimentern. Jeder Baier ist verpflichtet,zur Vertheidigung seines Vaterlandes mitzuwirken; nur der geistlicheStand ist ausgenommen von der Pflicht, die Waffen zu tragen. Diestehende Armee wird durch die allgemeine Militärkonscription ergänzt, ausder Altersklasse vom 21. bis zum zurückgelegten 25. Lebensjahre; dasLoos entscheidet. Neben dieser Armee bestehen noch Reserve und Land-wehr; wer sich aus dem Dienst im stehenden Heere frciloost, gehört zurReserve; an der Landwehr muß jeder Baier bis zum 60. Jahre Theilnehmen. Die Landwehr kann aber nur innerhalb der Gränzen des König-reichs in militärische Thätigkeit treten. Zur Bildung von Offizieren bestehtin München die Kadettenschule; zur Belebung höherer militärischer Intel-ligenz giebt es beim Kriegsministerium treffliche Anstalten. Aus baierlschcmGebiet liegt eine der deütscheu Bundesfcstungcn zum Schuh wider Frank-reich, Landau nämlich, eine Festung ersten Ranges, in welcher Baierndas ausschließliche Besahuugsrecht im Frieden hat. Außerdem sind diefesten Plätze Baicrns: Passau in Niederbaiern; Würzburg mit demMa-rienbcrge in Unterfrankcn; Forchheim in Obcrfranken; Jngvlstadt in Ober-baiern, und Germcrsheim in der Pfalz, sind im Bau begriffen. FesteSchlösser sind: Willibaldsburg bei Eichstädt in Mittelfrauken; Wülzburgund Rothenbcrg ebendaselbst, und Rosenberg bei Kronach in Obcrfranken.

Baiern, in seiner Eigenschaft als souveräne eüropäische Macht, unter-hält den politischen Verkehr mit den andern Staaten durch diplomatischeund Consular-Agentcn, welche bei folgenden, in alphabetischer Ordnungaufgeführten auswärtigem Höfen :c. beglaubigt sind -. Baden, Brasilien,Bremen, Frankfurt, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hamburg,

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