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Amerikanisches Staatensystem.
die Episkopalen 1 Bischof und 56 Geistliche; die Methodisten der Bal«timorer Konferenz 153 wandernde Prediger; die Preebyterianer 12 Geist-liche; die Baptisten 34, die Deutsch Reformirten IN, die UniversalistenL, die deutschen Lutheraner 12, die Unitarier 2, die Neü-Jerusalemkirche
1 Geistlichen, und die Freunde, Lunker und Menoniten verschiedene Ge-sellschaften.
Die Verfassung des Staats ist von, Jahre 177k. Die gesetzgebendeMacht beruht auf einem Senat von 21 Mitgliedern, die vom Volke auf6 Jahr erwählt werden« und von denen der dritte Theil alle 2 Jahreausscheidet, und dem Hause der Delegaten, welches aus 78 Mitgliedernbesteht, die jährlich neu erwählt werden. Die vollziehende Gewalt batder Gouverneur, welcher seine Stelle drei Jahre bekleidet und mit Zu-ziehung deö Senats alle Richter bestätigt. Der Staat ist in 6 richter-liche Distrikte geschieden, und für jeden derselben ist 1 Oberrichter und
2 zugeordnete Richter ernannt, welche die Kantonsgerichte der verschie-denen, im Distrikt liegenden Kantons bilden; die 6 Oberrjchter bildenzusammen das Ober-Appellationsgericht des Staats, und in jedem Kan-ton befindet sich ein Waisengericht, hinlängliche Friedensgerichte und sürden ganzen Staat zu Annapvlis ein Kanzleigericht. — Die FinanzenMarylands sind zwar geregelt, durch Unterstützung gemeinnütziger An-lagen, auf welche der Staat 11,799,999 Dollars verwendete, aber eineSchuldenlast auf den Staat gewälzt worden, dir im Dec. 1842, nachdem Berichte des Gouverneürs: 15,211,393 Dollars oder nach Abzug derfälligen Fonds der Eisenbahn-Stocks genau IN Millionen Dollars be-trug; hierzu kommt noch die, durch öffentliche Verbesserungen erwachseneSchuld der City Baltimore von 4,839,999 D.; die neue Staatsanleihe Ivon 5,211,293 D.; die Bankansprüche von 128,283 D.; rückständige Zin-sen an Baring u. Comp. von 194,864 D., und rückständige Zinsen ausStaats-Bontö von 626,589 Dollars, wodurch die gesummte Staatsschuld !Marylands sich auf 29,991,929 Dollars herausstellt, die eine jährlicheVerzinsung von 1,182,683 Dollars in Anspruch nehmen. — Die Ein-nahmen des Jahres 1841 betrugen 985,979 Dvll. 36 Cts., die Ausgabe«894,492 D. 3 Cts. — Zur Deckung der Zinsen der Staatsschuld ist dasgesammte Eigenthum des Staats auf 196,751,149 Dollars abgeschätztworden, und auf dieses eine Taxe gelegt, die auf jede 199 Dollars Ei-genthum in der City Baltimore 71, in allen andern Theilen des Landeshingegen 31 Cents beträgt.
Maryland ist in 29 Kantons geschieden, von denen die mit be-zeichneten 8 östlich, die andern 12 westlich der Chesapeakebay liegen, u»k>jeder Kanton ist in Hundreds, nicht in Ortschaften wie in andern Staa-ten, abgetheilt.