Amerika.
287
Einwohner, deren Virginia gegenwärtig 1,239,797 zählt, worunter imO. 42,294 freie Farbige und 395,25« Sklaven, im W. aber 7,548 freieFarbige und 53,737 Sklaven, sind die Nachkommen der ersten englischenAnsiedler, zu welchen nach und nach viele Schollen, Iren und Deutscheeingewandert stud; die beiden letzter» bilden jetzt wenigstens ein Drittelder ganze» weißen Bevölkerung. — Die Glaubeneparteien, welche diemeisten Anhänger haben, sind im O. die Episkopalen, ivelche 2 Bischöfennd 65 Prediger, und die Baptisten, welche 435 Kirchen und 26l Pre-diger im Lande haben, und im W. die Presbyterianer, mit 127 Kirche«und S6 Geistlichen. Die Methodisten haben l68 Prediger im Lande,worunter 57 Farbige; die Lutheraner 25, die Campbelliten 17, die römi-schen Katholiken I«, die Unitarier 2 Geistliche im Staate, und dieFreunde und Tunker einige Gesellschaften, die Juden eine Synagoge. —Für die Volksbildung wiro außerordentlich gesorgt; der „Literary-Fund"zur Unterstützung der Unterrichts - Anstalten belauft sich ( 1842) auf1,437,064 D. 88 Cts., und die Einnahmen desselben, die im genanntenJahre 84,313 D. betrugen, nur zum Theil verwendet wurden, nnd einenÜberschuß von 22,«4« O. zum Kapitalstvck fließen ließen, werden vonZeit zu Zeit durch Strafgelder und dem Staate verfallene Läiidereie»n. kgl. vermehrt. — Ost-Virginia zählt 1« Universitäten und Colleges,mit 754 Studenten, 325 Akademien und lateinische Schulen, mit 8,764Studenten, und 978 Volksschulen, mit 20,763 Schülern; West-Virginiadagegen: 3 Universitäten und Colleges, mit 343 Studenten, 59 Akade-mien nnd lateinische Schulen, mit 2,310 Studenten, und 583 Volks-schulen, mit 14,568 Schülern. Die Verfassung des StaatS ist von 1776und rein demokratisch. Die gesetzgebende Gewalt beruht in der General-Versammlung, die aus einem Senate von 32 Mitgliedern, nnd einemHause der Delegaten von >34 Mitgliedern besteht. Die ersteren werdenvvm Volke auf 4 Jahre, die letzteren jähi lich neu erwählt, doch ist we-der eiu Beamter, dessen A.nt mit einer Einnahme verbunden ist, noch»in Geistlicher, wählbar. Die ausübende Gewalt hat ein Gouverneur,welcher auf drei Jahre von den beiden Haüsern der General - Versamm-lung erwählt wird; ihm steht ein ebenfalls auf 3 Jahr von der Gene-ral-Versammlung ernannter Rath von 3 Mitgliedern zur Seite, vondenen jedes Jahr ein Mitglied ausscheidet und durch neüe Wahl ersetztwird. und der älteste der Räthe bekleidet zugleich die Stelle eines Lieu-tenant-Gouverneurs. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und bestehtin einer „General-Court," einem AppellationSgerichtöbvf, welcher jähilichzwei Sitzungen, eine 90 Tage lang in Lewisbnrg, für West-Virginia,°>e ankere 160 Tage lang in Nichmond, für Ost-Virginia, hält, in 10Distriksgerichlen. 21 Kreisgerichten, von denen die 2lste für Henrica und^ichnivnd als Ober-Kreisqericht fuugirt, in 123 Kantonsgerichten, undw viel Friedensgerichien als in einem Kanton erforderlich sind. DieDichter werden, bis auf die Friedensrichter, von der General-Versamm-lung erwählt, und bekleiden ihre Stellen so lange sie sich wohl verhal-ten. — Stimmfähig ist jeder freie Weiße, der das 2Iste Jahr überschrit-ten hat und Taxen zahlt. — Die Finanzen des Staats sind sehr gevrd-Die gesammte Staatsschuld beträgt 6,994,307 D. 54 Cts., vonwelchem Betrag 1,365,398 D. 14 Cts. von StaatS-Depositären gehaltenwerden, mithin die schwimmende Schuld, in den Händen von Jndivi-vuen und Privat-Korporationen, sich auf 5,628,909 D. 40 CtS. belauft.Die jährlichen Zinsen der gesamnuen Staatsschuld betragen 409,068