Viert- Gruppe. - Staat mit g.mischterafrikanischer Nationalitat.
20. Die Republik Haity.
Das freie Haity, eine der vier großen Antillen, die Colon auf seinerersten Reise am 6. Dec. 1492 entdeckte, bietet das merkwürdige Beispieleines Staates, der von der tiefsten Erniedrigung und Sklaverei plötzlichzur Freiheit und Unabhängigkeit übergebt: eine nncivilisirle Masse armerafrikanischer Sklaven, geleitet von einigen Höher stellenden Geistern,deren ganze Gesittung und äußere Kenntniß nicht über Lesen und Schrei-ben hinausreicht, wirb zum Volk, zur Republik, und nimmt die Spracheseiner Tyrannen, und mit dieser europäische Kultur und Gesittung an,Und beweist thatsächlich, daß auch die afrikanische Nasse sich selbst ge-nügen kann, und wie die ganze Menschheit reif für eine vernünftige, inder Natur begründete Freiheit ist.
Von Colon entdeckt, der der Insel Haity den Namen Sän Do-ping o beilegte, und eine Niederlassung auf derselben gründete, derenGlieder einen schrecklichen Vernichtungskrieg gegen die zahlreichen Urein-wohner der Insel eröffneten, wurde die Bevölkerung derselben, welchesich bei der Entdeckung auf nahe an eine Million belief, in dem kurzenZeitraum eines halben Jahrhunderts auf 6tt,vvv Seelen berabgebracht,Und bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts bis auf wenige Familien ganz ver-^>gt. Um diese Zeit siedelten sich auf der Nordwestküste der Insel»ranzvsen, Ueberreste der Flibustier, an, betrieben daselbst Jagd auf ver-wilderte Heerden, und riefen, als sie von den Spaniern im Osten der>insel hart bedrängt wurden, die Hülfe Frankreichs an, die ibnen auchalsbald zu Theil wurde, und 1665, im Frieden zu Nyswick, der KroneFrankreichs die westliche Hälfte der Insel brachte. Von jetzt an begann
Kolonisation der westlichen Hälfte mit großer Energie; der sränzö-u>che Theil wurde bald blühend, während der östliche spanische AntheilUrh wenig über seinen ersten Zustand erhob. Im Jahre 1789 zählte^a>, mehr als 11,590 Zucker-, Kaffee- und Jndigvpflanzungen, und diebelief sich auf 131,000 Weiße und Mulatten, und über,''0,gou Negersklaven, deren Lage hier aber schrecklicher als je in den^Nische,, Kolonien war, und selbst die Farbigen, die gemischten Nach-, wmlinge der weißen Ansiedler, hatten keine politischen Rechte. DaJuch die französische Revolution aus; ein Dekret des Konvents vonFrankreich von 1792 gestand den Mulatten das Recht zu, Theil an den
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