Buch 
6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
Entstehung
Seite
129
JPEG-Download
 

DaS Königreich Buchara,

I2S

die Staatsbedienten. Nichts, sagt Burnes, nichts fällt dem Reisendenin Turkistan mehr auf, als der gänzliche Mangel an Häuptlingen oderSirdars, deren es in Kabul und Indien so viele gibt. Hier sind keinehochgestellte Männer, keine Cbans, keine Adelichen, nur der Hos unddie Priesterschaft Die ganze Regierung ruht in den Händen von Skla-ven oder Diener der Minister, des Kusch-Begi, dem vornehmlich dieVerwaltung der Finanzen obliegt; und jede Stadt, jedes Dorf wird vonMullahs oder Kwadjchehs verwaltet, welche Nachkommen der ersten Ka-lifen sind. Da die Regierung von Buchara auf dem Koran beruht, unddie ganze Gemeinde als eine kirchliche betrachtet wird, oder mindestensals solche betrachtet zu sein wünscht, so erklärt sich diese Begünstigungder Kirche sehr leicht. Kirche und Staat gehen in Turkistan Hand inHand und leihen sich gegenseitig Unterstützung. Von einer populärenRegierung zeigt sich auch nicht ein Schatten, und dennoch zeigt sich nir-gends ein Merkmal von Unzufriedenheit, obwohl kein Volk durch unddurch sklavischer gehalten werden kann, als die Usbeken. Diese allge-meine Zufriedenheit der Gesellschaft muß der strikleu Gewalt der Gesetzedes Korans zugeschrieben werden. Der Koran ist in der That einel?liurt 3 von zwar armseliger Gattung, allein er setze die Grund-sätze der Nechispflege unabänderlich fest, was das Volk ohne Zweifeldarauf führt, in der Priesterschaft den besten Schuh gegen die ehrgeizigeMacht der Regierung zu erkennen. Ihr strenges Festhalten an dem ge-schriebenen Gesetz sichert diesen Doktoren die Dankbarkeit, deren sie ge-hießen. Keine Staatsmaßregel wird ohne ihre Genehmigung vorgenom-men, und ein großer Theil der öffentlichen Einkünfte ist zur Aufrechter-haltung der National Religion und der Kollegien überwiese», in denensie gelehrt wird. Die ganze Verwaltung gleicht mehr einer Hierarchie,als irgend einer andern Negierungsweise. Ist ein Mord vorgefallen,oder ein Raub, oder ist über irgend ein Gegenstand ein Zwiespalt aus-gebrochen, so wird der Priesterschaft davon unmittelbare Anzeige ge-macht, denn der König entscheidet über nichts, ohne sie vorher gehört zuhaben. Burnes ist der Meinung, daß dieses System seit den frühestenZeiten des Islam in Buchara cpistirt hat, und nicht erst mit der Jova-nre der Usbeken entstanden ist; aber es bat unter der Regierung desätzten Königs an Festigkeit gewonnen. Was für eine Meinung manMch immer über die Religion Mohammeds hegen möge, so ist doch so^>el gewiß, daß sie der Verwaltung eine große Kraft gibt, wenn ihreGesetze streng befolgt werten. In der Hauptstadt und im ganzen König-lich Buchara wird die Polizei schnell und wirksam geübt: die größtenHaaren-Ballen können in offenen Magazinen bei Nacht ohne alle Ge->ahr liegen bleiben, und die Straßen des Landes sind frei von Naübern?ud Dieben. Die unparteiische Weise, womit Verbrecher behandelt wer-und die summarische Justiz, die über sie verhängt wird, jagt allenübelgesinnten einen heilsamen Schrecken ein. Die allergewöhnlichsten Ver-gehen werden mit dem Tode bestraft; Geld- und Gefängnißstrafen wer-en auch, jedoch seltener, verhängt.

.. Die öffentlichen Einkünfte des Königreichs Buchara werden auf >02e>n ^ Millionen Thlr. geschätzt. Die bewaffnete Macht besteht aus„ ,v«g Mann Reiterei und 4,000 Mann Fußvolk, mit 40 Kanone»,gßerdem gibt es eine Miliz, die gegen 50,000 Mann stark, und nurden dringensten Fällen unter die Waffen gerufen wird.

Mb, vi. 2. Abth. S