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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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BuddhaistischeS Staatenspstem.

schicken, um den Weg frei zu machen. Frauenzimmer zeigen sich fettenöffentlich, ohne übrigens ihr Gesicht zu verhüllen, wie dies? bei den Mo-hammedanern geschieht. Mannspersonen gehen wegen Handelsgeschäfte»,noch mehr aber der Neügier halber, auf den Straßen umher; in großenHaufen strömen sie zusammen, um Gaukler zu sehen, Neüigkeiten einzu-sammeln, und Wahrsagern und Marktschreiern zuzuhören, die die wun-dervollen Wirkungen ihrer Arzneien anpreisen. Die Straßenpvlizei wirdin Pe-king äußerst streng gehandhabt: es gehen unaufhörlich Polizeisol-daten mit einer Peitsche umher, um Frevler von eigenmächligeu Anma-ßungen abzuhalten. Sie sehen auf die Reinlichkeit der Straßen undgreifen im Nothfall die Arbeit selbst mit an. Sie halten die gan;eNacht Wache, und gestatten Niemand auf der Straße zu gehen, es seidenn mit einer Laterne, oder wegen eines wichtigen Vorfalls, als dieHerbeirufung eines Arztes; sie befragen sogar vom Kaiser abgeschickt«Leute, und alle sind verbunden, ihnen eine genügende Antwort zu geben.Sie haben das Recht, bis zur Aufhellung der Sache jeden anzuhalten,der sich widersetzt oder verdächtig scheint. Eine der Hauptpflichten derPolizei ist die Verhinderung einer Hungersnvth. In der Stadt wie inden Vorstädten gibt es eine Menge Getreidemagazine, wo Reis für denFall einer Hungerenoth aufbewahrt wird. Auch gibt es noch andereVorrathshaüser, wo man Weizen, verschiedene Früchte und Futter fürdas Arbeitsvieh aufbewahrt.

Es ist nicht unsere Absicht, hier eine vollständige Topographie deschinstschen Reichs einzuschalten, abgesehen davon, daß die Ausführungeines solchen Vorhabens auf sehr große Schwierigkeiten stoßen würde,dürfte eine Beschreibung aller Städte auch nur ein geringes Interesse inAnspruch nehmen. Wir beschränken uns daher auf eine namentlicheNachweisung der Hauptorte aller Bezirke (Fu) in China selbst, geordnetnach den Provinzen, in denen sie belegen sind. Indessen können wir esuns nicht versagen, am Schluß dieser Nachweisung die Beschreibung vo»Canton, als derjenigen Stadt in China, einzuschalten, welche der Schau-platz des europäischen Handels ist. Diese Beschreibung entlehnen wievon einem Deütschen, von Meyer nämlich, der dieses Emporium im Iaht1830 auf dem königl. preußischen Seehandlungsschiff, Prinzeß Louis«,besuchte. In der folgenden Nachweisung sind die Hauptorte der unmit-telbaren Lehen (Tschi-li) mit einem Sternchen bezeichnet.

I. Provinz Tschi-li oder Pe-tschi-li.

Schun-thian: dieser Bezirk hat Pa-king zum Hauptort. Pao-ting'ist zugleich der Hauptort der Provinz. Jung-phing; Ho-kian; Thia»-tsin; Tsching-ting; Schun-te; Kuang-phing; Tai-ming; Siuan-hoalTsching-te.

*Tsun-hoa; Ji-tscheu; Ki; Tschav; Tschin; Ting.

2. Provinz Schan-si.

Thai-yuan; Phing-jang; Phu-tscheu; Lu-'an; Fen-tscheu; Ths^tscheu: Ning-wn; Tai-thung; Su-phing.

^Phing-thing; Hin; Tai; Hu; Kiai; Kiang; Tsin; Liao; Pao-t«'Schi. Die Stadt Kuni-Hoa, von der sechs Distrikte abhängen.

3) Provinz Schen-si.

Si-'an (Si-ngan); Jan-'an (Jan-ngan); Fung-thsiang; Han-tschulig'Jü-lin; Hing-'an; Thung-tscheu.

^Schanz; Chian; Pin; Feu; Sui-te.