Buch 
6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
Entstehung
Seite
211
JPEG-Download
 

Das japanische Reich.

214

>ber auchenglische

apan be-Auflageden vor- !mns den !>ßen undrt ange->iach den

hinesische! werden^ ihr all-^onstruk-en merk-h faltigsteem Übel-er erstenana undnrommenpan fast

> Stande

Sprache !>sch vor. ^

> japani-daß dies!», danndes Pa-her, undum 250

rn Rest-lich bisErbkai-kr würdeerhaltenchen Be-te. Derentlichcsobgleichig mehrm jedochzehalten-tzeg oderten, da-Buddhapanischer Geist.Lnddha-

Nach der Lebre des Ssin-tov wird er als Stifter und Begründerdes japanischen Reichs betrachtet, als Abkömmling der Sonne nnv desMondes; und vorzüglich Ten ssjoo da, sin oder japanisch Ama terassuvon kann, d. i. der große Geist der HimmelSerheitening; die Slifierinder zivciten Fabeldynastie der fünf irdischen Geister ist der Gegenstandder höchsten Verehrung, das höchste Wesen, die erste Gottheit. Außerdieser kennt der reine Sstn-too-Knltns keinen höheren Geist.

Die Erbkaiser sind aus diesem Götlergeschlecbt entsprossen, welchessich vom Himmel auf den japanischen Grund herabließ. Sie führen denTitel Ten-st, d. i. Söhne des Himmels Jbr Geschlecht kann nie ans-sterbe», weil bei einem Mangel an Nachfolge dem kinderlosen Ten-stvvm Himmel ein Nachkomme gegeben wird. Wie denn noch jetzt imFall, daß der Erbkaiser keinen Nachfolger hat, ein Kind aus einer vor-nehmen Familie, einer geheimen Übereinkunft zu Folge, das der Kaiserselbst erkoren, unter einem Baume des Dai ri oder kaiserlichen Pala-stes gesunde», und, gleichsam vom Himmel geschenkt, als Thronerbeeingesetzt wird. Nach seinem Palaste wird der Kaiser gemeiniglich auchDai ri genannt.

Der Geist dieses Regenten ist unsterblich, und diese Lehre befestigtauch unter dem Volke den Glauben an ein Fortleben nach dem Tode.Es besteht so die Idee einer Unsterblichkeit und damit die der Belohnungdes Guten und Bestrafung des Bösen. Znr Verehrung der Kami sindbesondere Wohnhaüser ihrer Geister auf Erden errichtet, die Mia, Pa-läste, genannt werden. In ihrer Mitte steht man daö Sinnbild derGottheit, Gohei, ruhend. Diese Gvhei befinden sich aber auch in jedemjapanischen Hause, wo sie in einer kleinen Mia, an einem erhabenenPlatze bewahrt werden Hier bringt jeder Japaner Morgens und AbendSdem großen Geiste Ten ssjoo dai stn seine Gebete dar.

Die Buddha-Religion ward, von Korea aus, höchst wahrscheinlicherst im Jahre 543 nach Ehr. Geb. nach Japan gebracht. Nach der An-gabe der japanischen Gelcbrten zerfallen die Dogmen dieses Kultus instvei Klassen, oder in eine höhere und niedere Glaubenslehre. Das Bud-dhathum ist die Staatsreligion. An sie schließt sich, als dritte in Ja-pan übliche Religion, die philosophische Lehre des Confneius, die schonseit de>n Jahre 284 unserer Zeitrechnung in Japan Eingang gesun-den hat.

4. Verkalkung und Verwaltung.

Die japanische Regierung ist monarchisch, despotisch und feudal.Die höchste Gewalt soll in den Händen des Kaisers sein, den wir ge-wöhnlich Dai ri nennen, und der den Titel Ten-st, oder Sohn desHimmels, mit größerem Rechte trägt, als die Kaiser von China, derenDynastien oft gewechselt haben, und die sich folglich nicht einer Abstam-mung von Göttern rühmen können. Der Name Dai ri bebrütet, wie^den gesagt wurde, den kaiserlichen Palast, oder vielmehr das Inneredes Palastes; aber man gebraucht dies Wort, um damit den Kaisers^bst zu bezeichnen, weil es verboten ist, seinen Namen auszuspreche»,der dem Volke ganz unbekannt ist. Die Dynastie der Dai ris stammtvon Sinmu ab ^ und der Kaiser, welcher im Jahre 1822 nach Chr. Geb.Agierte, war der I2lste seines Hauses. Die Dai ris sind indessen vonden Oberbefehlshabern des Heeres von der Ausübung ihrer Würde ver-drängt worden, die sich der Staatsgewalt bemächtigt haben und üe kaoto

44