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Capitalvermögens
aufgenommen;
I das gemachte Anerbieten einzutreten Bedenken fand, so blieb auch diessmal jener Gedankei ohne weitere Folge. Als endlich im Jahr 1841 der vorübergehend erneuerte Micthcontract
mit der Zunft zur Meise zu Ende ging, sah sich die naturforschendc Gesellschaft wegen
anderweitiger Bestimmung des Locals genöthigt, ihren seit dem Jahr 1757 inne gehabten Wohn-
sitz zu verlassen, worauf ihr von der Vorsteherschaft des Lesemuseums für ihre Sitzungen jauf dem Gesellschaftshause zum Rüden ein geräumiges und zweckmässiges Local um billi-gen Zins überlassen wurde. j
Bei der veränderten Aufstellung der Bibliothek erschien das Local für die Unterhai- jtung des bis anhin in derselben aufbewahrten schönen Herbariums nicht geeignet, weshalb jbeschlossen wurde, dasselbe dem botanischen Garten als Geschenk zu übergeben. i
Als Versammlungsort der allgemeinen schweizerischen naturlörschenden Gesellschaft JJ war für das Jahr 1841 Zürich bezeichnet worden, wodurch der Cantonalgesellschaft die An-ordnungen für den Empfang derselben und für die Festlichkeiten zulielen. Es wurde zui diesem Ende eine Commission bestellt, und derselben der für die nöthigen Einrichtungen er- iforderliche Credit ertheilt. Die festlichen Tage selbst gehören zu den schönsten Erinne-rungen der Gesellschaft.
Im October 1841 wurde eine nochmalige Revision der Statuten für nöthig erachtet,und die Entwerfung derselben einer Commission aufgelragen, welche dann ihre Arbeit im !März 1843 dem Comite vorlegte, worauf die Gesellschaft dieselben im April des nämlichenJahres nach einigen Modificationen genehmigte. Die wesentlichsten durch diese Revision ;herbeigeführten Veränderungen in den Statuten beschlagen die Organisation der Gesellschaft,und die Wahl ihrer Officianten. Diese letztem, nämlich der Präsident, der Vicepräsidcnt,der Ouästor-Einnehmer und der Ouästor-Ausgeber, (welche beide Stellen jedoch auf EinePerson vereinigt werden können,) der Secretär und der Bibliothekar, so wie das Comitewerden von der Versammlung der ordentlichen Mitglieder gewählt, während dem Comite^ selbst nur die Bestellung der Oekonomie-, der Bibliotheks- und der Ncujahrstücks-Commissionund des Abwarts der Gesellschaft, so wie der Vorschlag für die Wahl der Ehrenmitgliederüberlassen bleibt. Die sämmllichen Officianten so wie das Comite, welches wenigstens auseinem Sechstheil der Mitglieder der Gesellschaft bestehen soll, sind auf sechs Jahre gewählt,nach welcher Zeit eine Erneuerungswahl Statt findet. Ihren Verpflichtungen und Befugnissensind eigene Titel gewidmet, ebenso denjenigen der permanenten Commissionen; endlichwurden dem Vermögen der Gesellschaft und der Bibliothek etc. eigene Abschnitte bestimmt. —
1 ln Folge dieser Revision wurden dann auch sämmtliche Commissionen neu bestellt,st Seit dieser Zeit ist in der Organisation der Gesellschaft keine wesentliche Veränderung j,
(jf eingetreten, auch hat sie keine besondere Erlebnisse aufzuweisen; dagegen hat ihre Thätig- ^
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