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gleichfalls mit Arzneien versehen worden war, nahm öffentlich vondem Pfarrer des Ortes das Sacrament darauf, daß die Keßler eineHexe sei; — ihr Rathgeber und »Privatsecretär«, welcher ihr dieMiefe ihres Sohnes aus Linz vorzulesen pflegte, der OrtsschulmeisterBeutelspacher, hatte angeblich von ihrem Weine die Rückenmarksdörrebekommen, und noch andere Personen, denen sie aus ihren zinnernenTrinkgefäßen, deren beigemischtes Blei sich mit der Weinsäure ver-mengt haben mochte, manchen Trunk verabreicht hatte, waren erkrankt.— Ihre Klagen freisten in loco und kamen dem wohlbestalltenHerrn Vogte Einhorn zu Ohren, welcher alle diese Beschwerden sorg-fältig sammelte, um endlich gegen das ihm verhaßte alte Kätherchendas zu beginnen, was er der armen Frau lange zugeschworeu hatte:einen Hexenprozeß.
Man darf sich in der That nicht wundern, daß so allgemeineund wenig nachweisbare Jnzichten hinreichend waren, einen förmlichenHalsproceß gegen die alte Frau zu begründen. Hatten sich doch in da-maliger Zeit »grundgelehrte Männer« und »Eiferer für die Wissen-schaft,« wie die Professoren Theodor Thum in Tübingen und Earcopin Leipzig , die Aburtheilung von »Hexen« zu einer »absonderlichenAufgabe« gemacht, und hatte doch z. B. letzterer allein nicht wenigerals 20,000 Todcsurtheile über Hexen während seiner Amtirung imNamen der »hochgelahrten Facultät« gefällt! . . .
Indeß hielt man immerhin auch im Hexenprozesse der KatharinaKeßler an den strengen Formen des Gesetzes. — Frau Kätherchen,welche sich, um dem Sturme zu entweichen, zuerst zu ihrem Sohnenach Linz , dann zu ihrer Tochter Margaretha, Gattin des PfarrersBinder in Heumaden , begeben, dort keine sichere Stätte gefundenhatte, und am 7. August 1620 verhaftet worden war, erhielt vomOberrathe in Tübingen denHieronymus Gabelkosex, ihre Gegnerin, dieReinboldin, aber den Sachwalter Dr. Weihenmaier als Vertreter.Nicht weniger als einhundert siebenundzwanzig Fragestücke enthielt
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