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1 (1830) Die Genesis der gegenwärtigen Rechtsphilosophie
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288
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228 IV. Buch. II. Abschn. Die Philosophie Hegels.

daß sic nicht blos dic Form bor Welt, sondern die einzige Ur-sache ihres Inhaltes ist: und wenn irgend ein Inhalt sich findet,der nicht durch die dialektische Bewegung selbst gerade dernothwendig seyn in, der er nun ist: so muß er seine Lehreaufgeben.

Zweytes Kapitel.

Hegels Naturrecht und Philosophie des Geistes.

Uebersicht des Ganges. Folge des objektiv rationalistischen Charakters fürdie Ethik. Unwahrheit der Methode Ersckleichung, Starrheit.Unwahrheit der Grundansichk Auflösung aller Realität in Abstrakt-heit. Vollständige Zerstörung des Interesses der Persönlichkeit. Vor-Wurf des Pantheismus und Hegels Begegnung dessell-e». Hegels Lehrevor» Christenthum. Rücksicht auf die neueste vhilosovhische Periode:Uebersicht der Resultate, des GewinnS und Verlustes durch SLellingund Hegel.

^egel hat dic Bildung und die Bestrebungen der Zeit in seineTheorie ausgenommen und daher mag sic vielen verständigenund wohlmeinenden Männern zusagen. Aber es kommt dar-auf an, welche Bedeutung sie in seinem Systeme erhalten.Und hier bleibt ihnen keineswegs der Sinn, den ihnen daäallgemeine Verständniß beylegt; sondern sie werden in denGrundgedanken des Systems aufgelöst, so daß ihre eigenthüm-liche Bedeutung nur noch als Schein gelten bleibt, welchendann minder eindringende Leser für das was als Sache ge-meint sey, halten, vor dieser Täuschung ist zu warnen! Manversteht nur dann wahrhaft dieses Naturrecht, wenn man beyjedcm Satze, jedem Resultate sich daran erinnert, daß allesnur darauf abgesehen ist, aus den menschlichen Verbindungenein Schein« zu erhalten, in welchem jeder Begriff sich selbstaufhebend, auf sein Entgegengesetztes führt, lind durch die Ver-einigung wieder ein Drittes sich crgiebt.