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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Pünktlichkeit und Ordnung im Dienst, und anständiges Betra-gen entscheiden, wozu im Kriege mehr als gewöhnliche Tapfer-keit hinzutreten muß, und hiernach selbst Unterofficiere und Ge-meine zu Offieieren gewählt werden können. —

Außerdem erhalten die Truppenthelle Ofstciere auS denCadettenanstalten, (H. Abschnitt 3. Kapitel.)

tz. 26. Das Avancement der Officicrc selbst zu den ver-schiedenen Chargen (s. diese §. 21.) und Stellungen erfolgt nachder Anciennetät rmd der Tüchtigkeit, und namentlich werden alleStellen vom Regiments-Commandeur aufwärts, ohne Rücksichtder Anciennetäts-Verhältnisse, nach Qualification durch die eigeneWahl Sr. Majestät besetzt.

N-ilitair - Etablissements-tz. 27. Ein Gcncral-Jnspector hat die Artillerie-Werkstät-ten, die Pulver-, Gewehr- und Waffenfabrikcu unter sich,welche die Armee mit Waffe», Munition und Heercsgcräth ver-sorgen. — Stückgicßercien befinden sich in Berlin und Bres-lau, eine Königliche Pulverfabrik bei Spandau unter einemDirector. Die Gewehr-Fabriken zu Potsdam, Suhl, Sömmerda,Saarn bei Düsseldorf,. Danzig und Neissc haben jede eine Gc-wchr-Revisions-Commission, denen ein Präses vorsteht. In So-lingen und Suhl sind Klingenfabriken.

tz. 28. Die Verrathe an Waffen und Geschützen werden inden Artillerie-Depots der Festungen, und das Fuhrwesen w.,was zum Hccrcögeräth gehört, in den Train-Depots der Armee-Corps aufbewahrt. Deu Erstem stehen die Artillerie-Ofsicicrevom Platze und den Letztem Redanten der Train-Depots vor.

3. Kapitel.

Von der Infanterie und ihrer Stärke.

§. 29. AuS der Eintheilung der Armee ergicbt sich dieStärke der verschiedenen Waffengattungen in den Armee-Corps,deren Summe die Gesammtzahl der Armee angicbt. Darnachsind an Infanterie vorhanden:

n. Linie.

4 Garde-Jnfantcrie-Regimcnter, (I stes und 2 tes Garde-Rcgimcntzu Fuß, Kaiser Alerandcr- und Kaiser Franz Grenadier-Re-