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Beförderungen zu m i l, ta i ri sch e u Grub ein
§. 24. Der erste Grad der militairischen Auszeichnungist die eines Gefreiten, dann folgen die Untervfficiere,Feldwebel und Wachtmeister. Die Gefreiten ernennt derCompagnie- oder Eskadron-Chef mit Genehmigung seines un-mittelbaren Vorgesetzten, die Unterofficiere, Feldwebelund Wach tmeifter werden auf Antrag des Eskadron- oder Com-pagnic-ChefS vom Regiments-Commandeur, oder Demjenigenernannt, welcher die analoge Stellung einnimmt. Bei derArtillerie treten hierzu noch die Bombardiere, welche im Rangezwischen den Gefreiten und eigentlichen Untcrofficieren stehen. —Zu Sergeanten werden die Unterofficiere nach ihrem Dienst-alter und ihrer Qualifikation ernannt, und ist die Etatszahl fürjeden Truppcntheil festgestellt. — Die Fouriere und Capi-tain d'Armes werden aus der Zahl der Unterofficiere vomCompagnie-Chef gewählt.
§. 25. Bei der Besetzung der Officier - Stellenentscheiden nur Kenntnisse, Bildung und Tüchtigkeit, deshalbist jeder Stand ohne Ausnahme berechtigt, auf Avancementsin die Armee einzutreten.
Abgesehen davon, daß bei Jedem, der auf Avancement ein-tritt, körperlich dieselben Qualitäten vorausgesetzt werden, wiebei andern Soldaten, und ein durchaus moralischer Wandelfeststehen muß, so ist außerdem bestimmt worden, daß nur dannjunge Leute auf Avancement von den Truppentheilen angenom-men werden sollen, vorausgesetzt, daß Stellen dafür überhauptvorhanden sind, weint sie das sogenannte EintrittS-Eramen be-standen haben, welches die wissenschaftlichen Bedingungen zumPorte-cpt-'e-Fähndrich enthält. Diese Cramina werden ohne Un-terschied von allen Waffen bei den Divisions-Schulen gemacht.(Anhang /l. enthält die Erfordernisse zum Fähndrichö- undOfficier-Eramen). Sind die jungen Leute von den Truppen-rheilen auf Grund des bestandenen Eramenö angenommen wor-den, so werden sie nach erfolgten Ausbildung in der Waffe unddem Dienst, zu Porte-epK-Fähndrichö bei Er. Majestät in Vor-schlag gebracht, und gehören dann zum Stande der Untcroffi-eiere. Die fernere Ausbildung erfolgt in praktischer Beziehungbei den Truppentheilen, in wissenschaftlicher auf den Divifions-schulcn, von wo aus sie dann später in Berlin bei der Obcr-Eraminations - Commission daS Officier-Eramen machen, undwenn dieses bestanden ist, dem Ofsicier-CorpS zur Wahl gestelltwerden, woraus der Vorschlag zum Officier bei Sr. Majestäterfolgt. (Siehe drittes Buch .V/. Abschn. 2. u. 4. Kapitel,und Anhang / l
Bei dieser Wahl soll Geistesgegenwart, schneller Ueberblick,