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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Anmerk. 1- Die Lehr. Eskadron ist nicht mit berechnet, weil dieMannschaften aus dem Etat des stehenden Heeres genommensind, und sich diese Eskadron im Kriege auflöst.

Anmerk. 2. Die Mannschaften der Halbinvaliden-Sectivnen beidenRegimentern werden zum innern Dienst verwendet. ^

5. Kapitel.

Von der Artillerie und ihrer Stärke.

§. 40. Die Artillerie der Armee besteht aus 9 Artilleric-Brigaden, unter einem General-Inspecteur (Prinz Anglist vonPreußen) und vier Artillerie-Jnspcctionen, denen jeder em Gene-ral vorsteht, und aus der Landwehr-Artillerie, welche zur Bildungvon Festungs-Compagnien und Belagerungstrains, so wie über-haupt zum Ersatz des Abgangs benutzt wird, zu welchem Endesogenannte Marsch-Compagnien gebildet werden, um jeden Ab-gang, der bei der Artillerie doppelt fühlbar wird, sogleich wie-der zu ersetzen, und die jeder Brigade bei der Mobilmachung folgen.

H. 41. Jede Artillerie-Brigade wird von einem Stabö-officier befehligt, und zerfällt in drei Abtheilungen, die ebenfallsStabsosstciere kommandiren, und hat im Ganzen 16 Com-pagnien, davon 12 Fuß-, 3 reitende und eine Handwerks-Com-pagnic. Außer den Brigade- und Abtheilungs-Commandeurenhat jede Brigade noch einen etatmäßigen Staböofficier, 16Kapitains, 16 Premier- und 38 Seeonde-Lieutenants, außer-dem einen Regiments-Arzt, 16 Compagnie-Chirurgen und 6

Kurschmiedc.

§. 42. Die 16 Compagnien:, welche eine Brigade hat,theilen sich in 12 Fuß-, 3 reitende und eine Handwerkö-Com-pagnic.

tz. 43. Die Friedensstärke für eine Brigade besteht aus1427 Mann, r»«/. 192 Unterofficiere, 240 Bombardiere, 35Spielleute, mit 36 bespannten Geschützen; (6 Fuß-Batt. « 2Geschütze — 12 Gesch.; 3 Fuß-Batt. » 4 Gesch. — 12 Gesch.;3 reitende Batt. ä 4 Gesch. — 12 Geschütze.)

§. 44. Außer der Artillerie des stehenden Heeres stelltjeder Landwehr-Bataillons-Bezirk im Frieden eine Landwehr-Compagnie von 2 Ossicieren, 105 Mann, so daß 104 Bataillons104 Compagnien stellen, welche eine Stärke von 10,920 Mannergeben. Die Landwehr-Artillerie wird zu Festungs-Compagnicen,Ersatz-Abtheilungen, Belagerungs-Parks re. verwendet, und imv. Scelhorst, Heerw. 9