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Fall des Bedarfs kann jede Compagnie noch bedeutend ver-mehrt werden.
§. 45. Bei den Artillerie-Brigaden hat jede Compagnie6 Mann, 2 Nnteroffi eiere, Halb-Invaliden, welche eineHalbinvaliden-Section von 96 Mann, also von 9 Brigaden864 Mann, bilden.
tz. 46. Außer den Artillerie-Brigaden und der Landwehr-Artillerie besteht noch eine sogenannte Feuerwerks-Abtheilung zuSpandan unter einem Commandeur mit 6 Officieren und 100Mann, welche in 2 Compagnien getheilt ist. Diese Abtheilungdient zur Ausführung Der geheimen Laboratorien und der Lust-fcnerwcrksarbeiten. Der Ersatz erfolgt von den gesammtenArtillerie-Brigaden durch ausgebildete, ohne Tadel gedienteMannschaften. Bei besondern Verhältnissen kann der Etat derFeuerwerks-Abtheilung durch besonders noch zu kommandirendeLeute überschritten werden.
Cab.-Ordre v. 13. Jan. u. 14. Febr. 1837.
Rcscr. d. Kr.-Min. v. 28. Zebr. 1837.
Anmerk. Im Landwehr-Verhältnisse bleiben diese Leute ihrer Ab-theilung verpflichtet, üben aber mit der übriijen Landwehr in
den gewöhnlichen Turnus, wenn nichts anderes bestimmt wird.
Rcscr. d. Kr.-Min. v. 28. Febr. 1837. <rck 4.
§ 47. Berechn n n g
der Friedensstärke der Artillerie der Preußischen Armee. .
«Comp.
oder
Brigade
Mann.
Summ.der Ge-schütze.
'
Summa
Mann.
s. Das stehende Heer.
9 Artillerie-Brig., r»^. 1 Gardc-Brig.
1427
324
11843
I,. Die Landwehr Isten Aufgebots.
104 Landwehr-Artillerie-Compagnien
105
10920
Summad.stehend.Heersu. l. Aufgebots
e. Die Feuerwerks-Abtheilung . . .
N. Bei jeder Brigade 96 Mann Halb-invaliden .
96
324
22763
100
864
/VS. Die Officiere sind hierbei nicht mit berechnet.