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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
Entstehung
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^Laufende ^5/

2. Schema zu der halbjährlichen Schulgelder-Liquidation.

Der ... Schule sind für die Zeit vom 1. April (1. Oktober) 18.. bis zum 30. September (31. März) 18.. für Rechnung desMilitairfonds überwiesen worden.

Namender Kinder.

Geboren:

Tag.

Monat.

Jahr.

Friedrich. . . .

6.

April

1822.

Johann ....

7.

August

'-

Emil..

12.

SePtbr.

1823.

Christian. . . .

2.

Januar

1824.

Johann Karl .

15.

Octbr.

1829.

Namen u. dienstliches Verhältnißder Väter.

Ob das Kind bisher schoneine Schule besuchte?

Bemerkungen.

Betrag

des

Schulgeldes.>

1 .

2 .

3.

4.

5.

Müller, Musketier der 2. Komp.

1. Bat. ... Ins.-Reg.

Petzold, Wallmeister ....

seit dem 1. April 1827.seit dem 1. Octbr. 1827.

seit dem 1. Octbr. 1828.seit dem 1. April 1829.

Schmidt, Unteroffic. der 4. Komp.

1. Bat. ... Ins.-Reg.

Neumann, Armee-Gensd'arme beimDiv-Kom. .

Schulz, Hautboist des .... Jnf.-Regiments ......

Daß die Eltern der in vorstehender Liste aufgeührten Kin-der, außer dem Solde des Vaters, kein Vermögen besitzen,auch kein Gewerbe oder eine Nahrung treiben, wodurch siein den Stand gesetzt werden, das Schulgeld für ihre Kinderaus eignen Mitteln zu bezahlen, wird hierdurch auf Grundder von den betreffenden Befehlshabern ausgestellten Beschei-nigungen attestirt.

R.... den .. ten ..18..

Die Garnison-Schul-Kommission.

N. N. , R. R.

Zu 1. Befindet sich in der Isten Klasse.

Zu 2. Zum ersten Male in die hiesigenGarnison- Schullisten aufgenommen,da der Vater erst vor Kurzem hier-her versetzt worden, und besindet sichin der Isten Klasse .....

Zu 3. Im Laufe des Monats ..... ge-storben ........

Zu 5. Der Taufschein ist beigefügt

1

10

25

25

Zusammen

(Empfangs-Bescheinigung des Schulvor-standes oder Schullehrers.)