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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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(1^/7/.) 3. Nachweisnngderjenigen Behörden und Personen, an welche dieRequisitionen wegen Vollstreckung der Erecution ge-gen Officiere und Beamte der Militair-Verwaltungauf Gehalts- und Pensionsabzüge zu richten sind.

Die Requisitionen sind zu richten:

an

1 ^l. wegen der Abzüge von

Bemer-

^ Gehalten

kungen.

/.

das Allge-meine

Kriegs-De-partementdes Kriegs-Ministerii.

1. der Beamten der Ober-Mi-litair-Eraminativns-Com-misston;

der Beamten der Militair-Stud ien - Commission;

3. der Officiere, Lehrer undBeamten der AllgemeinenKriegsschule, mit Ausnah-me des Militair-Dircktvrsund der als Lehrer dahinkommandirten Officiere;

4.

des Direktors, der Lehrerund Beamten der vereinig-ten Artillerie- und Inge-nieurs Schule, mit Aus-nahme der als Lehrer da-hin kommandirten Offi-ciere;

5.

6 .

7 .

des Commandeurs, der Of-ficiere, Lehrer und Beam-ten bei sämmtlichen Kadet-ten-Instituten;der Zeug-Officiere, inglei-chen der ZeugschreiberundZeugdiener;

der Direktoren, Inspektoren,Rechnungsführer und Ma-

Zu /. 3.Wegen desDirektorsvergl. //. 1.Diecomman-dirten Offi-ciere folgender Bestim-mungwegenihres ur-sprünglichenVerhältnis-ses.

Zu /. 4.

Wegen derkommandir-ten Officierefindet dievorstehendeBestimmungebenmäßigAnwendung.