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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Die Requisitionen sind zu richten:

Nr.

an

^4. wegen der Abzüge vonden Gehalten

Bemer-

kungen.

///.

/l'

die Abthei-lung desKriegs-Mi-nistcriifür die Re-monte-Ange-legenheiten.die Com-mandeureder betref-fendenTruppen-teile.

32.

33.

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1 .

Anditeure, so wie der Gou-vernements - Aktuarien;der Ingenieur-Geographen;jder Metallographen;

^der Beamten der Telegra-

phie;,

des Direktors, des Predi->gers, der Lehrer und der!Beamten des Militair-Kna-!ben- Erziehungs - Instituts lzu Annabnrg; !

der Beamten des Monti-!rnngs-Depots; !

der Beamten der Admini-!stration der militair-fiska-:laschen Ländereien in Tem-!pelhof bei Berlin;der ärztlichen und pharma-!centischen Gehülfen im Bu-!reau des Medieiual-Sta-!bes der Armee; !

des Militair-Polizei-Jnspek-!tors in Luremburg; .der Beamten der Remontc-!Depots; !

v. Seelhorst, Heerw.

der regimentirten Officiere Zu^./k'. l.und Militair-Bcamten der «. bisInfanterie, Cavallerie und vergl. ^4. //.Artillerie, sowie der Jnva- 3. bis 14.liden-Compagnien,mit Ausnahme jedoch:a) derRegiments-Comman-deure;

ä) der Brigadiers der Ar-tillerie-Brigaden ;o) derBataillons-Comman-deure;

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