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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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13.

Lazareth - Schein

zur Aufnahme eines Kranken im Königl, Allgemeinen Garnjson-Lazarcth zu N, N,

Regiment

Bataillon

Compagnie

Charge

Vor- und ZunameAlterDienstzeitGeburtsort

Rcgierungs-Dcpartemeni

Kreis

Krankheit

Ankunft im LazarethEntlassung aus dem LazarethN. R„ den ten 18 , .

(Unterschrist.)

14.

Nachweisung

der im §, 5. des Beschlusses des Staatsministerii vom 12. Ok-tober 1837 gedachten Unterb cdienungen, welche nur bei gewis-sen Behörden, Verwaltungen und Anstalten vorkommen, und in-sofern die hinzugefügten Bemerkungen nicht ein Anderes erge-ben, ebenso wie die im H, 3. des Beschlusses im Allgemeinenbezeichneten Stellen, ausschließlich an persorgungsberechtigteMilitair-Jnvaliden zu verleihen sind,

1) Bei der Kirchen-, Unterrichts- und Medici-nal - Verwaltung:

der Rendant der Kirchen- und Hospitalkasse zu iStettin, 1

der Rendant des Waisen-Instituts zu Zeitz, I insofern die

der Rechnungsführer bei dem Land-Waisenhause l Invalidenzu Langeudorf, ) ^

der Buchhalter beim «stifte St. SpirstuS zu Eis- > Stellen qua-

lebcn, i lificirt sind,

der Kor»-, Hof- und Holzschrcibcc (auch Polizei-1

Aufseher bei der Stists-Verwaltung zu Neuzellc. '

Die Oekonomcn bei den drei Gymnasien zu VreSlau,die Wachtmeister und

die Stallknechte bei der Thierarzneischule zu Berlin,