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13.
Lazareth - Schein
zur Aufnahme eines Kranken im Königl, Allgemeinen Garnjson-Lazarcth zu N, N,
Regiment
Bataillon
Compagnie
Charge
Vor- und ZunameAlterDienstzeitGeburtsort
Rcgierungs-Dcpartemeni
Kreis
Krankheit
Ankunft im LazarethEntlassung aus dem LazarethN. R„ den ten 18 , .
(Unterschrist.)
14.
Nachweisung
der im §, 5. des Beschlusses des Staatsministerii vom 12. Ok-tober 1837 gedachten Unterb cdienungen, welche nur bei gewis-sen Behörden, Verwaltungen und Anstalten vorkommen, und in-sofern die hinzugefügten Bemerkungen nicht ein Anderes erge-ben, ebenso wie die im H, 3. des Beschlusses im Allgemeinenbezeichneten Stellen, ausschließlich an persorgungsberechtigteMilitair-Jnvaliden zu verleihen sind,
1) Bei der Kirchen-, Unterrichts- und Medici-nal - Verwaltung:
der Rendant der Kirchen- und Hospitalkasse zu iStettin, 1
der Rendant des Waisen-Instituts zu Zeitz, I insofern die
der Rechnungsführer bei dem Land-Waisenhause l Invalidenzu Langeudorf, ) ^
der Buchhalter beim «stifte St. SpirstuS zu Eis- > Stellen qua-
lebcn, i lificirt sind,
der Kor»-, Hof- und Holzschrcibcc (auch Polizei-1
Aufseher bei der Stists-Verwaltung zu Neuzellc. '
Die Oekonomcn bei den drei Gymnasien zu VreSlau,die Wachtmeister und
die Stallknechte bei der Thierarzneischule zu Berlin,