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Grundlinien der teutschen Forstgeschichte und der Geschichte der Jagd, des Vogelfangs, der wilden Fischerei und der Waldbienenzucht / von Dr. Friedrich Ludwig Walther
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18
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Forsigeschichte.

Leuchte. Schon damahls waren L e uchtfp a hne(Schleussen) und Kien zum Anzünden übltch.Auch bediente man sich der Rinde von verschiedenenBäumen zum Leuchten.

*) Um meinen jungen Leser willen erinnere ichhier, daß man unter dem Capitulare dieWirthschaftsordnung, Reglement Carls desGroßen an seine Doma nenbeamte versieht.Dieses Capitulare und das nach der von ihmertheilten Vorschrift angefertigte Inventariumeiniger Domainengüter sind die a merkwürdig-sten Urkunden zur Geschichte der teutschen Land-wirthschaft.

Capitulare Caroli M. de villis, übersetzt V0»Reß. Helmstadt. 1794.

Das lateinische Original neblk dem Inventarium

( Specimen breviarii rerum fih alium Ca-roli M.) findet sich bei Georgisch, Eckhardu. a. D. Anton hat die Au-gäbe des H.Bruns, welche das Original am Treueffenliefert, benutzt, in Teutsche übersetzt und mittrcfflicken Anmerkungen erlauteri. Diese Ue-tzcrsehung steht in seiner Geschichte der teut-schen Landwtt hschaft I. -7-70. S. 4;;.sind auch die zu Carl des Großen Zeiten übli-chen ojftcinellen Garten - und Gewürzkrauterangegeben und erklärt worden, wozu sich treffli-che Beitrage finden in Sprengelii histo»ria rei herbariae. I. ary.

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