Forstgeschichte
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den Bemerkungen vom H. Pros. Böttger zuDillenburg Eine zweite sehr alte Forstordnungist die Naffauische Schultheißen-Ordnung v. 10Apr. 1465 und t>h Schultheißen- und Waldförster-Ocduuug vom Jahr 1472 in dem Corpore Conßi-tutionum Nasiavicarum Dillenburg. 1796. 4. Indieser Periode kommen auch schon vermessene Wäldervor. Man rechnete das Holz nach einem bestimm-ten Maas , da man es zuvor nur nach Karren rech-nete. Als aber die Wägen (plauürata) gewöhnlichwurden; rechnete man 2 Karren für einen Wagen.J a Jahr 1195 entdeckte man Steinkohlen in Lük-tig. Auch bediente man sich schon des Torfes zumBinnen *).
O. Anton hat jene uralte Forstordnung in seineGeschichte der c. L. H. 34.3 aufgenommen.
*) Beckmanns Beiträge zur Geschichte der Errsindungen. 11. 189.
§ ly,
Im 12. Jahrhundert schrieb die h. Hildegard,Aebtissin zu Bingen (ch 1130) ibre RbvLea seucob tio medicaminum ad rarios corporis ad-fectus, welche I« Schott zu Srrasbnrg 1544 inFol. herausgab. Darinn kommen von Holzartenvor: Citocatia(von cito und caecare) Sola-num Dulcamara , herba Bram beere, Rubusfruticosus , herba in <jua Walbeere, Vacci-nium