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Forstgeschichte.
C oleri Oeconomia ruralis et domestica.Wittenberg. 1599.
Dieses Werk erlebte viele Auflagen. Zu derMeinigen: Mainz r;6; S. 305 — zu hatdas achte Buch den Namen Xylotropstia. Erunterscheidet schon Stammholz und Schlagholz,und zum Bcweiß, daß damahls noch die Lünerburger und Meklenburger Holzkultur sehr gerschätzt war, hat er ein besondres Capitel (XI)Ordnung wie es im Lande zu Lünerbürg und im Lande zu Meklenburgmit den, Holzpslanzen gehaltenwird.
§. 25.
Jm' XVII. Saeculo erschienen mehrere Forst,ordnungen in welchen man sehr gute Polizei-undCammeral-Anstalten bemerkt, besonders in der Pfal-zischen, Sächsischen, Marburger, Brandenbuxger,Würtemberger,Henneberger, Magdeburger, Schwarz-burger, in der Hessischen, Reussiscben, Stollbergi-schen, Gothaischen, Osnabrückischen, worunter je»doch Einige sich mehr auf die Jagd als auf das Holzbeziehen. Eine wichtige Verordnung des Landgra-fen Ludwigs von Hessen, welche den Anbau des Hol-zes, des Weines und des Obstes betraf, erschien1665 und findet sich in Stissers Forst- und Jagd-Historie in den Beilagen. S. 106.
Rössigs Versuch einer pragmatischen Geschichte
der