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Erster Theil.
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griff; die Vernichtung der feindlichen Streitkraft ist alsoimmer das Mittel/ um den Zweck des Gefechts zu er-reichen.

Dieser Zweck kann ebenfalls die bloße Vernichtungder feindlichen Strcitkraft sein/ aber dies ist keineöwegesnothwendig/ sondern er kann auch etwas ganz Anderes fein.Sobald nämlich/ wie wir das gezeigt haben/ das Nieder-werfen des Gegners nicht das einzige Mittel ist/ den po-litischen Zweck zu erreichen/ sobald es andere Gegenständegiebt/ welche man als Ziel im Kriege verfolgen kann: sofolgt von selbst/ daß diese Gegenstände der Zweck einzelnerkriegerischer Akte werden können/ und also auch der Zweckvon Gefechten.

Aber selbst diejenigen Gefechte/ welche der Nieder-werfung der feindlichen Streitkraft/ als untergeordnete Glie-der/ ganz eigentlich gewidmet sind/ brauchen die Vernichtungderselben nicht gerade zu ihrem nächsten Zweck zu haben.

Wenn man an die mannichfaltige Gliederung einer gro-ßen Streitkraft denkt/ an die Menge von Umständen, diebei ihrer Anwendung in Wirksamkeit kommen: so ist be-greiflich/ daß auch der Kampf einer solchen Streitkraft. eine mannichfache Gliederung/ Unterordnung und Zusam-mensetzung bekommen muß. Da können und müssen/ na-türlich/ für die einzelnen Glieder eine Menge von Zweckenvorkommen/ die nicht selbst Vernichtung feindlicher Streit-kraft sind/ und dieselbe/ zwar m einem gesteigertenMaaße/ aber nur mittelbar bewirken. Wenn ein Ba-taillon den Auftrag erhält/ den Feind von einem Berge,einer Brücke u. s. w., zu vertreiben, so ist in der Regelder Besitz dieser Gegenstände der eigentliche Zweck, dieVernichtung der feindlichen Kräfte daselbst bloßes Mitteloder Nebensache. Kann der Feind durch eine bloße De-