Band 
Erster Theil.
Seite
317
JPEG-Download
 

317

Anordnungen solcher Art sind: Marsche in getrenntenMassen und Kolonnen, Avantgarden und Seitenkorps,Reserven die mehr als einem strategischen Punkt zur Un-terstützung dienen sollen, Versammlung der einzelnen Korpsaus weitläuftigen L^uartieren u. s. w. Man sieht, daß sieunaufhörlich vorkommen und gewissermaßen die Scheide-münze in dem strategischen Haushalt ausmachen, währenddie Hauptschlachten, und Alles was mit ihnen auf gleicherLinie steht, die Gold- und Thalerstücke find.

Achtes Kapitel.

Einverständniß beider Theile zum Gefecht.

Kein Gefecht kann ohne gegenseitige Einwilligung dazuentstehen, und von dieser Idee, welche die ganze Grundlageeines Zweikampfs ausmacht, geht eine gewisse Phraseologieder historischen Schriftsteller aus, die zu vielen unbestimm-ten und irrigen Vorstellungen verführt.

Die Betrachtung der Schriftsteller dreht sich nämlichhäufig um den Punkt: daß der eine Feldherr dem anderndie Schlacht angeboten und dieser sie nicht angenom-men habe.

Aber das Gefecht ist ein sehr modifizirter Aweikampf,und die Grundlage desselben besteht nicht bloß in der ge-genseitigen Kampflust, d. h. Einwilligung, sondern in denZwecken, welche mit dem Gefecht verbunden werden; diesegehören immer größeren Ganzen an, und das um so mehr,als selbst der ganze Krieg, als Kampfeinheit gedacht, po-litische Zwecke und Bedingungen hat, die einem größeren