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Man würde daher einen Fehlschluß machen, daßnach Demolition seiner Befestigung ein nunmehroffener Ort gegen alle Kriegsgefahren gesichert sey.
Im Gegentheil dürfen die Gefahren einesoffenen, denjenigen eines befestigten Wohn-platzes wenigstens gleich gestellt werden.
Man erinnere sich, daß weit aus in den meistenFällen, weder einseitige Lieblingsneigung, noch unter-drückende Herrschbegierde, sondern vielmehr die ge-wünschte Sicherstellung gegen die Kriegsflammen,den befestigten Städten den Ursprung gab, denen manzwar unstreitig vor der Erfindung des Schießpulvers(oder vielmehr vor häufigerer Anwendung der Brand-geschosse) weit schwerer hatte beyzukommen; — welcheSicherstellung aber um deßwillen nur schwieriger ge-worden, keineswegs aber verschwunden ist.
30) Ein offener Ort findet im Kriege, wenneinmahl die ihn beschützenden vorliegenden Stellun-gen eingenommen find, durchaus keine andere Sicher-heit, als in der Mannszucht und Menschlichkeit desSiegers. Glücklich, wenn der Letztere seine For-derungen nur auf das (gewöhnlich schon an sich große)Bedürfniß beschränkt. Schrecklich, wenn er seinebeutelustigen Krieger nicht zu bemustern weiß, oderseine unbeschränkte Gewalt, die er über die wehrlosenWohnsitze und ihre Bewohner ausübt, zur Befriedi-gung von Rache oder Habsucht mißbrauchen will.
Ein befestigter Ort ist diesen Gefahren nurdann ausgesetzt, wenn er mit Sturm eingenommenwird; — und dahin lassen es heut zu Tage auch diegrößten Festungen selten mehr kommen.
Ueberdieß ist ein offener Ort vor feindlichem