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mit den Vollmachten Sr. Excellenz de« Marschalls Prinzen vonEckmühl, kommandirenden Generals der französischen Armee, versehenandern' Theils,
sind über folgende Punkte übereingekommen:
Artikel r.
Es ist Waffenstillstand zwischen' den alliirten Armeen, befehligtvon Sr. Durchlaucht dem Fürsten Klücher, Sr. Excellenz demHerzog Wellington, und den französischen Armeen unter denMauein von Paris.
Artikel 2, ' ' .,
Morgen seht sich die französische Armee in Marsch, um überdie Loire zu geben. Die vollständige Räumung von Paris wirdin Z Tagen bewirkt, und in 8 Tagen ist die.französische Armeejenseits der Loire.
Artikel 8.
Die französische Armee nimmt ihr Feldgeschütz, ihre Kriegs-kosten, ibre Pferde und daü Eigenthum der Regimenter mit sich,ohne Ausnahme, so wie das Persönliche der Depots und verschie-denen Administcations-Zweige, welche der Armee gehören.
Artikel ch
Die Kranken und Verwundeten, so wie die Chirurgen, welchezu ihrer Heilung nöthig sind, bleiben unter dem besondern Schutzder kommandirenden Generale der englischen und preußischenArmee zurück. ,, „
Artikel Z.
Die Offizianten und MiiitairS, von denen im vorigen Artikeldie Rede ist, können nach ihrer Herstellung zu ihren Corps zu-rückgehen. -
Artikel 6.
Die Frauen und Kinder aller Glieder der französischen Ar-mee können in Paris bleichn, auch ohne Schwierigkeit Paris ver-lassen, und mitnehmen, was ihnen und ihren Männern gehört.
Artikel 7.
Die Offiziers der Linien-Truppen, welche in den National-garden oder den Föderirten dienen, können sich der Armee an-schließen, oder auch in ihren Wohnort oder Geburtsort zurück-kehren.
Artikel Z.
Morgen den xjten Juli Mittags, wird St. Denis, St. Ouen,Llichy und Neuilly übergeben. Uebermorgcn den chten Juli' zu