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das Corps blieb in seinen Kantonirugen unverändert stehen;das Hauptquartier des Generals Grafen Bülow v. Dennewitzblieb in Versailles.
Das Hauptquartier de« Feldmarschalls Fürsten Blücherwar in St. Cloud.
Der i7te Zuli.
Das niederrheinische Kriegsherr blieb unverändert in dergestrigen Stellung. . ,
Der igte Zuli.
Der Feldmarschall Fürst Blücher benachrichtigte das Zte undtjte Armee-Corps, daß der französische General Lefebre Deönouet- ^tes über die Loire gegangen sey. und die Oestreicher angegriffen lhabe; er empfahl den Truppen die größte Wachsamkeit, und be- jfahl, das -ste Armee-Corps solle Kantonirungen bei Chartres be-ziehen, das Zte Armee-Corps sich mit seinem linken Flügelmit den östreichischen Truppen, mit seinem rechten Flügel abermit dem Hten Armee-Corps in Verbindung setzen, auch die Ver-bindung mit den baierschen Truppen unterhalten, deren Haupt-quartier in Montargis sey.
Der General Graf Bülow v. Denncwitz gab dem estenArmee-Corps die folgende Disposition:
„Das -sie Armee-CorpS soll sich den iZten in Marsch setzen,und Kantonirämgen in und um Chartreö beziehen. Die Avant-garde geht bis Vendome, und die Reserve-Kavallerie bis Chateaud'un, die Brigaden schicken ihre Quartiermacher so schleunig alsmöglich voraus. Es brauchen den Brigaden keine Rendezvous ge-geben zu werden, sondern es wird nach Umständen Negimenter-und Bataillonöweise marschirt, und die Truppen auf den kürzestenWegen dirigirt.
Die Verpflegung wird bis auf weitere Ordre aus den Quar-tieren genommen. Auf allen Punkten, wo die Truppen mit hin-länglicher Stärke hinkommen, wird sogleich die Entwaffnung sämmt-licher Einwohner und der Nationalgarden durch den kommandi- >renden Offizier ordnungsmäßig vorgenommen. Gleichfalls ist Be- -schlag auf alle Militair-Effekten zu legen, und diese Vorräthe und zWaffen unter Bedeckung nach Chartreö zu schicken. Die Ordo-nanz-Kommandos werden nach anliegender Bestimmung gegeben." §
Hauptquartier Versailles, am i7ten Zuli >3,5.
(gezeichnet) Bülow v. Dennewitz.