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. Beilage XI.VI.
Kapitulation der Stadt Auxonne.
Artikel i. Die Feindseligkeiten zwischen den Truppen Sr. Ma-jestät des Kaisers von Oestreich und der Garnison von Auxonne wer-den eingestellt. Antwort. Genehmigt.
Artikel 2. Die Oestreichische Garnison welche in die Stadteinziehen wird/ verrichtet gemeinschaftlich den Dienst mit der jetzigenGarnison, bis zur Ankunft des von dem General VignollcS an Se.Excellenz den Kriegsminister abgeschickten Couriers, der das Schicksalder Französischen Garnison entscheiden wird. ,Antwort. Die Fran-zösische Garnison mit allem was davon abhängt, zieht morgen um2 Uhr Nachmittags mit allen Kriegsehren aus, eS wird ihr bewilligt6 Stück Feld-Artillerie mit den dazu gehörigen Pulverkastcn mit-zunehmen.
Artikel Z. Alles Material der Artillerie sowohl, als auch desGeniewesens, dann andere militärische Vorräthe bleiben Sr. Majestätdem Könige von Frankreich unter der Aufsicht der gewöhnlichen Ol'si-ziere und Angestellten der zwei Armeen. Antwort. Alle Artilleriemit'Ausnahme der im zweiten Artikel genannten, alle Kriegs- undMunitionS-Vorräthe, Pläne, und alle auf die Vertheidigung der Fe-stung bezugnehmende Dinge, werden einem von dem OestreichischenDivisions-Kommandanten hierzu ernannten Offizier übergeben.
Artikel 4. Sollte der Abzug der Französischen Truppen stattfinden, so härte die Stadt gerade ihre Dienste wie vormals fortzusetzen.Antwort. Heute um 6 Uhr wird das Thor von Comte durch eineCompagnie Oestreichischer Jäger besetzt, die Garnison der Festung be-zieht sich zu den Französischen Truppen hinter der Loire, auf derStraße nach Mouline.
Artikel 5. Die gemeinschaftlichen und einzelnen Güter werdenresvektirt, und Niemand kann wegen Gesinnungen die er ehemals ge-äußert hat, beunruhigt werden. Antwort. Bewilligt in Betreffdes Eigenthums der Einwohner.
Artikel l>. Die Oestreichische Garnison des Platzes soll so vielmöglich in Kasernen untergebracht werden. Antwort. Bewilligt.
Artikel 7. Es wird von den alliirten Truppen keine außeror-dentliche Kontribution der Stadt und den Vorstädten aufgelegt.Antwort. Man wird so viel als möglich ist, dafür sorgen.
Artikel 8. Die Brücke über den Abcrge wird abgetragen, unddie Materialien den ersten Eigenthümern zurückgegeben. Antwort.Genehmigt.
So geschehen zu Haute Eranae, den 25sten August igiS.
(gezeichnet) der Major des ytcn Artillerie-RegimentS Fautin.
Genehmigt und ratifizier zu Auxonne, den 28sten August , 8 > 5 .der Obrist der Artillerie und Kommandant des Platzes,Maoon.
(gezeichnet) Penz K. K. Major und Kommandant deS istcnJäger-BataillonS.
Genehmigt und ratifizirt Vilers Rotain den 28ßen August is- 5 .Stutterhcim K. K. Feldmarschall-Lieutenant.
Additionelle Artikel.
Artikel 1. Das Depot des ?ten Artillerie-Regiments von demMajor Fautin befehliget, und bestehend aus dem Quartiermeister,