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Zweiter Theil. Vierter Band.
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Einziehung durch die gleich darauf erfolgende Berennung vonBreslau unterblieb, bedeutend verstärkt werden.

Da das Gouvernement sich mißtrauisch gegen die starke Be-völkerung der Stadt äußerte, ließ der Graf Götzen die Aeltestender Bürgerschaft auf dem Rathhause versammeln, setzte ihnen dieVerhältnisse und ihre Pflichten auseinander, und ermähnte sie zurTreue und Beharrlichkeit. Die unzweideutigen Beweise von Va-terlandsliebe, welche die Aeltesten der Bürgerschaft dadurch an denTag legten, daß sie beinahe einstimmig und unaufgefordert, mitthränenden Augen schwuren, Gut und Blut für ihren König zuopfern, überzeugten den Grafen, daß man den Breslauern Un-recht gethan habe.

Der Präsident der Breslauer Kammer wurde aufgefordert,mit einer Deputation dieser Behörde und den wichtigsten Papierensich dem General-Gouvernement anzuschließen und Breslau zuverlassen, um nicht vom Feinde eingeschlossen zu werden; inglei-chen sollten die von der Bürgerschaft abgelieferten Gewehre undein bedeutender Vorrath Königlicher Gelder aus der Stadt fort-geschafft werden.

Am 5. Abends erfuhr man mit Gewißheit die Uebergabevon Glogau, und da nun in jedem Augenblick der Feind vorden Thoren von Breslau erwartet werden konnte, und noch nichtsämmtliche Land- und Steuerräthe versammelt waren, so ließ derGraf Götzen durch den Kreis-Direktor Lüttwitz eine Instruktionüber die Einlieferung der Rekruten, Beurlaubten, Ranzionirten,Förster, Jäger und Schützen, der im Lande vorhandenen Gewehreund sonstigen Armaturstücke, der noch vorhandenen Montirungs-kammern, über die Einberufung der verabschiedeten Offiziere, Ein-sendung von tauglichen Kavallerie-Pferden gegen tarmäßige baareBezahlung oder Quittung, entwerfen. Die Kreise wurden nachVerhältniß an die Festungen vertheilt.

Um Mitternacht zum 6. Dezember warf der Feind die preu-ßischen Vorposten bis an das Glacis zurück; der Graf Götzenverließ eiligst Breslau und forderte den General Lindener, dieLand- und Steuerräthe und die Kammer-Deputation auf, einGleiches zu thun, um nicht eingeschlossen zu werden. Der ge-