Band 
Zweiter Theil. Vierter Band.
Seite
41
JPEG-Download
 

41

1

ments Osten, des Artillerie-Trains und den vom Lande geliefer-ten Pferden noch 2 Schwadronen durch den Rittmeister Lüttwitzund den ihm beigegebenen Rittmeister Schill formirt, aber dieMannschaften jenes Depots, so wie die Trainknechte, welche derMasse nach Polen waren, der Besatzung von Kosel zugetheilt.

Sämmtliche Kommandanturen erhielten den Befehl, aus denbereits vorhandenen und ihnen zugehenden Ranzionirten, Land-Reserve-Mannschaften und Rekruten, vorläufig zu den 3, Mus-ketierbataillonen, 5. und 6. u. s. w. Kompagnien zu formiren, siemit Offizieren aus den Verabschiedeten zu besetzen, und Alles vor-zubereiten, um diese Kompagnien zur Zeit in selbstständige Ba-taillone zusammentreten lassen zu können. Die Montirungen wur-den theils von den vorrälhigen alten und neuen Beständen derMontirungskammern entnommen, theils nach Per Vorschrift fürdie Land-Reservebataillone angefertigt. Da nur wenige wirklicheInfanterie-Gewehre aufzufinden waren, so geschah die Armirunggroßentheils durch die Karabiner der Kavallerie, und wo diesenicht zureichten, durch Lanzen. Alle einigermaßen mit dem Feuer-gewehr geübten Infanteristen sollten mit den vom Lande requi-rirten Büchsen und Jagdflinten bewaffnet, und sogleich durch dieeingezogenen Jäger noch mehr im Treffen geübt werden. DerLieutenant Reichmeister, vom Füsilierbataillon Boguslawski, er-hielt die Erlaubniß, ein freiwilliges Schützenkorps zu formiren,und obgleich er durch den General-Gouverneur nicht besondersunterstützt wurde, so hat sich doch die durch ihn gebildete Kom-pagnie in der Folge bei jeder Gelegenheit durch Disziplin undTapferkeit ausgezeichnet.

In Kosel traf den Grafen Götzen ein Kourier des Königs,durch welchen ihm die oben angeführte Antwort aus die Anfra-gen des Fürsten von Anhalt Pleß zur Nachachtung mitgetheiltwurde. Die Bestimmung, daß der Provinzial-Minister nach wievor die Civil-Angelegenheiten leiten solle, obgleich sein Aufenthaltvom Grafen Götzen noch nicht hatte entdeckt werden können, hemmtedie Thätigkeit desselben um so mehr, als er zur Rettung vonBreslau sich allerdings sehr bedeutende Eingriffe in die Civil-Angelegenheiten der Provinz ohne Weiteres gestattet hatte; er be-