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Der Graf Götzen, über dessen Verhalten bis zu dieser Zeit spä-ter im Zusammenhang berichtet werden soll, nahm das Anerbietendes Lieutenants Rottcnburg — den Versuch zu machen nach Neißezu gelangen — an, so schwer es ihm wurde denselben zu ent-behren, da er bisher mit unermüdlicher Thätigkeit seinem Mili-tärbüreau vorgestanden hatte. Der rastlose Eifer und die Kennt-nisse dieses Offiziers, so wie die allgemeine Achtung, in welcherderselbe in Neiße gestanden hatte, ließen indessen erwarten, daßdurch ihn für die Erhaltung von Neiße Alles geleistet werdendürfte, was überhaupt zu leisten noch möglich war. Er wurdedaher mit 10,000 Thlrn. in Pfandbriefen und einer Vollmachtfür das Gouvernement von Neiße versehen, durch welche dasselbeim Namen des Königs autorisirt wurde, alle in der Stadt befind-lichen Gelder und Bedürfnisse jeder Art in Requisition zu setzen.Er erhielt ferner zwei Vollmachten für sich selbst. Die eine sollteer gleich bei seinem Eintreffen vorzeigen; sie enthielt die Ver-sicherung, daß er durch den Grafen Götzen über Alles instruirtsei, daß man ihn daher zu allen Vertheidigungsmaßregeln undBerathschlagungen hinzuziehen solle. Die andere Vollmacht sollteder Lieutenant Rottenburg nur im Nothfall produziren; in ihrforderte der General-Gouverneur alle Stabsoffiziere der Garnisonbei Ehre und Pflicht auf, ohne die Zustimmung des x. Rotten-burg sich in keine Kapitulation einzulassen. Endlich forderte derGraf Götzen den genannten Offizier auf, falls seine Gegenwartin Neiße nicht mehr erforderlich sei, alle Mittel aufzubieten, nachGlatz zurückzukehren.
Am Nachmittag des 4. Mais war der Lieutenant Rotten-burg in Begleitung des Landdragoners von Glatz über Landeckabgegangen, über Weivenau und Zuckmantel durch unbesetzte Dör-fer geritten, und auf diese Weise von der Grottkauer Seite aufkleinen Wegen verkleidet in die Festung gekommen. Die Hoffnungeines baldigen Entsatzes und des zu erwartenden Beitritts vonSeiten Oestreichs, munterte die Garnison zu neuen Anstrengungenauf. Die mitgebrachten und umgesetzten Pfandbriefe wurden zu-nächst zur Instandsetzung der Laffetirung, Anschaffung von ZeugIV. 17