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Zweiter Theil. Vierter Band.
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meinen wurde ausgemacht, daß bei dem Umstände, daß der Feindkeine preußische Gefangenen mehr in Schlesien besaß, 3 preußischeOffiziere nach dem Liegnitzer-, Bolkenhayner-, Bunzlauer- undLöwcnberger-Kreise geschickt werden sollten, um so viel zurückge-kommene preußische Soldaten nach Glatz zu beordern, als sichfeindliche Gefangene in preußischer Gewalt befinden würden. Dader General Lefebvre bei dieser Gelegenheit ähnliche, dem Ab-schlüsse eines Waffenstillstandes günstige Gesinnungen, wie Je-rome, geäußert hatte, so schlug der Graf Götzen am 8. Junidiesem General einen Waffenstillstand mit dem Ersuchen vor, sei-nen Wunsch dem Jerome zu erkennen zu geben. Am 10. JuniNachmittags, nachdem der Graf Götzen noch die Nachricht erhal-ten, daß auch Kofel wegen gänzlichen Mangels an Medizin, derzunehmenden Krankheiten in der Garnison, und des Mangels anMehl, sich höchstens nur noch 4 Wochen gegen eine bloße Blo-kade, und nur kurze Zeit gegen einen wirklichen Angriff werdehalten können, — fand die erste Zusammenkunft mit dem Gene-ral Lefebvre auf dem Paßberge zwischen den beiderseitigen Vor-posten statt. —

Der Graf Götzen machte den Vorschlag zu einem 4wöchent-lichcn Waffenstillstand mit 8tägiger Aufkündigung unter folgendenBedingungen:

1) Die preußischen Truppen in Schlesien und der Graf-schaft Glatz unter dem Befehle des General-Gouvernements, ercl.der Besatzung von Neiße, werden nicht über 14,000 Mann ver-mehrt; von den in Schlesien anwesenden feindlichen Truppendagegen, dürfen keine Dctaschirungen außerhalb der Provinz vor-genommen werden, und die eintreffenden Verstärkungen nur ge-rade so lange den Boden der Provinz betreten, als zur Fort-"setzung des Durchmarsches in gewöhnlicher Weise, hierzu erfor-derlich ist.

2) Die Blokade von Kofel wird aufgehoben und die Festungfür den Fall, daß ihr nicht von anderwärts als durch Truppendes Grafen Götzen, Hülfe zugehen kann, am Tage nach Ablaufdes Waffenstillstandes übergeben; die Garnison erhält freien Ab-zug mit Waffen, Geschütz und Bagage zum Grafen Götzen; die