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geben, und ihn und den Kommandanten hängen lassen zu wollen.Nachdem ihm der Graf hierauf erklärt hatte, daß er in ihm denAbgesandten respektire, daher nicht gebührend antworten wolle,schloß die Unterhandlung.
Nach solchen Verhandlungen war natürlich nur noch eineUnterredung mit Kanonen zu erwarten, und der Graf Götzen er-griff daher die strengsten Maßregeln, sowohl um das zur Pro-viantirung noch Fehlende, als auch alle Vorräthe an Vieh undGetraide aus den der Festung zunächst gelegenen Ortschaften her-beizutreiben, und so zugleich dem Feinde die Subsistenz zu er-schweren. Die zu Johanni fälligen landschaftlichen Interessenwurden von den Gutsbesitzern der Grafschaft gewaltsam eingezo-gen, um im Stande zu sein, wenigstens in der ersten Zeit derBelagerung in barem Gelde bezahlen zu können, indem das ge-waltsame Anleihen, welches der Kreis-Direktor Lüttwitz mit 15 bis16000 Thalern eingebracht hatte, meist in Papieren bestand.
Mit dem Kommandanten und dem Major Grafen Dohnahielt der Graf Götzen eine Konferenz, in welcher folgende Fra-gen, für den Fall, daß der Feind das verschanzte Lager stürmensollte, beantwortet werden sollten:
auf welche Art und Weise bewirken die Truppen ihren Rück-zug nach der Stadt, und
wie sollen die Truppen sich nach geschehenem Rückzüge aufden Stadtwerken vertheilen, um sie zu vertheidigen?
Es wurde festgesetzt, daß die erste Versammlung beim Rückzüge,bei der Reserve-Schanze Nr. 10. geschehen, und würde man auchdiese zu verlassen genöthigt, die Truppen sich nach der Königs-hapner Vorstadt ziehen und sie besetzen sollten; geschähe der Rück-zug aber in der Nacht, so sollten sich die Truppen in die tiefenHohlwege hinter dem Ochsenberg werfen und einige Raketen alsSignal steigen lassen, um das Feuer der Festung ohne Nachtheilfür die Abziehenden wirken zu lassen. Die Vertheilung der Trup-pen nach der Erstürmung des Lagers auf den Werken der Stadtund in den Vorstädten wurde genau festgestellt, der Major Losthinzum Unter-Kommandanten der Stadt, und der Major Puttlißzum Kommandanten der Vorstädte ernannt. —