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Zweiter Theil. Vierter Band.
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eine einigermaßen tüchtige und starke Besatzung, da an eine gründ-liche Unterstützung des Logements noch gar nicht zu denken war. —

Es würden beim Schluß dieses Kapitels noch die Streife-reien der Garnison von Kolberg in dem betrachteten Zeitraumnachzuholen sein.

Am 28. April waren von der Kommandantur und vomSchill'schen Korps mehrere Unteroffiziere mit kleinen Abtheilungenausgesandt worden, um sich auf die feindlichen Verbindungen zuwerfen, Transporte und Kassen aufzuheben und Ranzionirte zusammeln.

Der Volontair Müller erhielt zu diesem Zweck vom Lieute-nant Gruben ein Kommando von 12 Mann. Am 3. Mai über-fiel er in Pyritz 8 Offiziere und 10 Unteroffiziere des herzoglich-sächsischen Kontingents, die am 30. April das Lager vor Kolbergverlassen hatten, um Ersatzmannschaften einzuholen, und nahm siesämmtlich gefangen, entließ sie aber wieder auf ihr Ehrenwort undsetzte seinen Marsch fort '). Bei Nipperwiese, unterhalb Schwebt,ging er über die Oder und richtete seinen Marsch auf Anger-münde. Der Magistrat, von dem Anmarsch des Volontairs Mül-ler frühzeitig unterrichtet, und geschreckt durch die auf ihm ruhendeschwere Verantwortung, forderte die Bürger auf, sich zu bewaff-nen und der Streifpartei entgegenzugehen, um dieselbe gefangenzu nehmen 2 ). Die Bürger folgten der Aufforderung indessen nichtallein nicht, sondern holten den Volontair Müller ein und bewir-theten ihn freundlich. In Angermünde sowohl wie in Joachims-thal wurden die von den Franzosen aus Einwohnern errichtetenGensd'armes, die sich durch ihren Diensteifer, namentlich in Ver-folgung von Ranzionirte», besonders verhaßt gemacht hatten, ent-waffnet. Bei Zehdcnik ging der rc. Müller über die Havel, und

s) Die Franzosen betrachteten das gegebene Ehrenwort an dergleichenStreifparieien als nicht bindend.

2) Die Franzosen hatten erst am 8. April den Kämmerer Schulz undden Kaufmann Kersten aus Kyritz, in Folge des llcbcrfalls eines Wacht-meisters Fischer mit einigen Mann in der Rächt zum I. April, vor einKriegsgericht gestellt ilnd trotz der erwiesenen völligen Unschuld, erschieße»lasten.