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Das Kriegswesen der Kaiserlichen und Schweden zur Zeit des dreissigjährigen Krieges : mit besonderer Rücksichtnahme auf Aufbringung, Ergänzung, Unterhalt und Kriegszucht der Truppen : nebst den Schlachten bei Breitenfeld und Lützen / bearbeitet und kritisch beleuchtet von J. Heilmann
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Eiserner Helot mit Visir, Halsberge, Dopprlküraß, Tasseten,eiserne Stulphanbschuhe, Beinschienen, Stulpstiefeln mit un-geheuren Sporen. Der'Degen mit großem Korbe war ge-rade und unbiegsam zum Hauen und zum Stechen. In denHalftern steckten zwei Pistolen mit deutschen Schlössern; derLauf war 2 Fuß laug und schoß Kugeln, von denen zwan-zig auf ein Pfund gingen. Aus seinem ungeheuren Sattelsaß der Kürassier wie zwischen zwei Kissen oder zwei Wälleneingeklemmt. In der Schlacht bei Lätzen scheinen die Kürassierejedoch nicht so reichlich mit Schutzwaffen, vornehmlich Kürasscn,versehen gewesen zu sein, indem Wollenstem die schlechte Hal-tung einiger solcher Regimenter, welche schändlich ReißauS ge-nommen hatten, lediglich darin sucht-, daß nicht alle Reiter mitvorerwähnter Schutzwaffe versehen waren. Hierauf, wie aufden Gebrauch des Karabiners bezieht sich untensteheiide OrdreWallensteins *) an Aldringer.

*) Wallenstein an Aldringer.

Nachdeme man in der Jüngst bei Leipzig vorgegangenen Schlacht,wa« für Unterschied zwischen den armitten und vnarmirten Rentier sei,woll gesehen indeme die, so armiret, gefochten, die vnarmirten aber denFeindt den Ruggen gekehrt. Als erynnern wir die Herrn hiermit alle dieRentier Obristen, daß din Jeglicher seine Troppen diesen Winter, zumahlenSie bei wehrender solcher Zeit gelegenhett genug sich darumb zu bewer-ben, mit Curaffen wie sichs gebärt armiren solln, damit Sh dergestaltgegen den Sommer Ihr Kai. May. nützlich und Ihnen Rhumlich dienenkönnen, zuermahnen.

Vnd weiln wir auch bei der Teutschen Rentieret) die CarabinierRöhr, zumahlen die wenigsten darunder sein, so sich deren recht zu be-dienen wissen, vnd meinen wenn Sie dieselbe gelöst, daß Sie alßdannein Caracol machen vnb dem Feind den ruggen keren sollen, daraus vielUnhellß vnausblciblich erfolget, genzlich abgeschaffet haben wollen, Allßwürde der Herr solches dem Okttsten ebenmäßig tntimiren, Inen zu sol-chem ende dieses schreiben« Abschrift zu schickhen, und damit so woll einesals daß ander, würklich vnd unfehlbar vollzogen werde, Vestlgllch handtdarüber halten.

Gegeben ik Prag den 2 Janüaty 1633.

A. H. z. M.