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1 (1807) Erster Band enthaltend: Die Lagerkunst / [Ludwig Müller]
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458
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XXXII. Poutons-und Feldörückeff.

§. 457 »

Ein Ponton wird mit den dazu gehörigen Ribben, Brettern, An-kern und Tauen auf einem sechsspännigen Wagen gefahren; eSist 19 Fuß lang, 5 Fuß breit und 2 Fuß tief.

- Diese Pontons können auf zweierlei Art auseinander geschla-gen werden, nämlich ir Fuß weit von Mitte zu Mitte, und so-dann können sie alle Lasten, welche Lei einem Heere mitgefühltwerden, ja sogar r^pfündige BelagerungS-Kanonen tragen; odersie können 24 Fuß oder 10 Schritt auseinander gespannt werden,und sodann sind sie nur mit Fußvolk und leichtem Feldgeschütze zupassiren; wobei die schwere Reiterei durch eine Fuhrt gehen, undwenn diese nicht vorhanden wäre, theilweise über die Pontonbrückegehen müßte. Hundert Pontons bilden also im ersten Falle, und 50im zweiten Falle eine Brücke von 500 Schritt Länge, als so breit inganz Schlesien, Mahren, Böhmen und Sachsen kein Fluß vorhan-den ist. Weil aber zu schleunigen Uebergängen zwei Brücken ohn-weit neben einander, und zur Belagerung einer Festung an einemHauptfluß oder Strome gleichfalls zwei Brücken zur Communika-tion der EinschließungS. Armee erforderlich sind; so kann es auchin obigen Landen Falle geben, wo mehrere Pontons micgeführtwerden müssen.