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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
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XLVII
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klugheit samt es gleichviel seyn auf wessen Kostendie Heere verpflegt werden/ ihr liegt blos ob dafürzu sorgen, baß die Verpflegung sichersei.

Aber es ist zu voreilig und zu unbestimmt,wenn ein neuerer Schriftsteller die Sahe aufstellt:Jeder Heerführer der auf feindlichen Boden ist,darf von da an dem Staat in keine Weise mehrKosten verursachen. Er selbst muß für die Der«pflegung, für die Bekleidung und für die Besol,düng der Truppen sorgen. Das hieße nicht mirgleichen Waffen fechten, wenn der Krieg den wirführen, den Feind noch bereicherte und verstärkte,wahrend dem wir geschwächt werden, unser Staatverarmt und unser Kriegsheer ruinirt wird.U

Es ist ein Irrthum, wenn man glaubt, daßim Gefolge der Truppen Mundvorrathe, Futterund so viele andere Dorrarhe seyn müssen,//

Es ist sowohl in Betracht der Staatsklugheitals der Kriegsklugheit der ungeheuerste Fehler wennwenn man das Geld zum Feind tragt, dessen Län-der man erobert hat. Man gewinnt Städte undschlachten, aber diese Siege werden mit dem Blute

Romam dimissis, ,,B ellum imjuit, se ipsum,«let.«

L. XXXIV. c. io.