Einkommen welches durch den Schweiß des Volks er-langt worden, wurde Verwaltern überlassen ir). DieKriegswirtschaft wurde nicht so weit vervollkommt, daßdiese Derwaltungsweise hatte aufhören sollen/ welche Miß-brauche, Kosten und Erpressungen verursacht, er blieb bisauf das Ende des Staats.
In den französischen Heeren war vor dem ,Zten Jahr-hundert keine Löhnung üblich. Damals versammelte mandie Truppen in dem Augenblick wenn sie schlagen sollten,und ließ sie bei Annäherung des Winters auseinanderge-hen, Sie wurden nicht aus dem öffentlichen Schatz erhal-len, sie wurden unter den Bannern der Lehensholden derKrone geführt. Die Provinzen waren verpflichtet. Vorrä-the in den Orten bereit zu hallen, wo die Truppen lager-ten oder sich aufhielten, und Kammeragenten welche Pro-viant- Comiffarien, Commissaires aux vivres — hießen,hatten die Verwaltung derselben.
Die Schwierigkeit diese Lieferungen beizubringen undder Mangel an Einheit in der Aufsicht veranlaßte oft, daßkeine Vorräthe vorhanden waren. Nach Maaßgabe, daßdie Heere größer wurden und länger aufrecht blieben, wur-^ de biesec Uebelstand immer mehr fühlbar; man trachteteihm durch Verdingung abzuhelfen.
Man giebt an, die erste sei im Jahre 1574 geschlossenworden. Die Vortheile dieser Maasregel wurden bald er-kannt und geschätzt, die Staatsklugheit der Regierungenerforderte fernerhin selbst in Friedenszeit beträchtlicheKriegstruppen stehend zu halten, jene Maasregel ward al-so zur bleibenden gemacht.
Von nun an brachte man die Verpflegungsborrätheund die Lieferungen durch Unternehmer auf, und der ge-sammte Dienst wurde in einen gleichförmigen Gang ge-bracht.
Erst von dieser Zeit an schreibt sich die Einführungeines Systems, oder zum wenigste!, einer gleichförMi-