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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
37
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3 ;

Plutareh in vila.

Bei erfolgte? Unterdrückung der Neuerungen der Grac-chen UNO vermehrter Löhnung, wurde aber der NaturalEmpfang bald wieder abgezogen.

Tac. Ann. L, i. c, 17.

— Militiam ipsam gravem, infructuosam denis» iadiem assibus animam et corpus aestimari; hinc vestem,arma, tentoria» hinc saevitiam centurionum,et vacationes munerum redimi

Der Kriegsdienst an sich beschwerlich und ohne Gewinn,lohne mit zehe» Assen täglich die Anstrengung des Gemüthsund des Körpers, mit diesen müsse Bekleidung, Massen,Zelte, mit diesen die Strenge der Centurionen und die ge-meine» Dienstbefteiungen bestritten werden.

Anm. d. Uebers-

n) Die Verwaltung der Äriegstwirthschast bei den Römer»muß nach den verschiedenen Epochen, welche ich oben an-gedeutet habe, auseinandergesetzt werde». Unter den Kai-sern war sie eben so weitläufig als verwickele, und wurdeendlich so künstlich, als wir aus den Verordnungen imTheodosianischen und Justinianeischen Gesetzbuch ersehen.

Der Soldat bekamI. GeldlöhNUiig, stipnndium;s. Rüstung an Waffen und Gerathe, arm-,

3. Kleider, vestes,

4. Lebensmittel, annona.

Wegen der Geldlöhnung verweise ich auf die vorgehen-de und die zweite Note.

Waffen. Auch diese mußte der Krieger in denersten Zeilen sich selbst anschaffen, spater von der Löh-nung deßhalb Abzug leiden.

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Wenn den Römern Gettaid, oder Kleidung, oder auch