Dieses geschah mit gewissen Formeln, welche
Cassiodor. L. VIII.
nennt.
Die Arbeiter konnten so wenig als ihre Kinder dieWerkstatt wieder verlassen, sondern mußten auch widerWillen bei derselben bleiben.
Es wurden ihnen deßhalb Zeichen, stigmata eingebrannt.
1. 5. C, L. XI. Tit, g. de fabricens.
Auch die Fabriken hatten eine förmliche Handwerksver»faffuug in der die ; ersten wie bei den Scrinien vorzüglichgeehrt waren find höher» Sold erhielten.
§, i. Auli), de armis.
Der erste hieß unter Constantius, tribunus fabricasAram, Marctdl, L. XV. c, 5.
unter Valentinia» i. praepositus, unter Lheodos und Da»
lentiuiau 2 . primicerius fabricae,
I. 2 . C. L., XI, Tit. g, de fabricens.
Ein solcher diente 2 Jahre, dann kam er als Prote»etor au de» Hof. -
Das Gewerk der fabricens. machte eine eng verbundeneGesellschaft, alle mußten für einen haften wenn er entfloh,oder die Waaren durchbracht«; dagegen fiel der Nachlaßdes ohne Notherbcn Verstorbene» an die Genossenschaft.
dluv. Thtfod. XIII,
Kein fabricensis konnte Pächter, Verwalter oder Wirth»schaftcr anderer Länder««» seyn, bei Strafe der Linzie»hung solcher Güter zu dem Schatz, und der Verweisungder Arbeiter selbst.
Jede Art von Waffen hatte ihre eigene» Fabriken; esgab im Morgenland überhaupt i;>
Nehmlich in der Diverse des comit. Orientis 5 .und 2. Schild und Harnisch und Helme zu Damascusund Antiochie»
Nov. 85. §. penult.
3. Biegsame Harnische, persisch Kiibanaria benennt,HU Antio chien,
I 4. C, L. XII. Tit, 41 , de metatis.
Hier waren auch die Silbercinleger, welche je in tit