Mera, mil. T. i, p, 56 i. ed. in 8. L. II, p, 194.für ungegründet.
Daß unter den Cäsaren der Krieger die Waffen vontStaat erhalten, unterliegt keinem Zweifel.
Es war damals schon ein Unterschied wie bei uns uttfter Garden, Grenadirern undFüßilirern, oder Garn. Regftinenter»; August hinterließ jedem praetoriano 1000, de-neu von den cohort. urbanis üoo, und den Legionarie»
3QO, nummos i. e, sextertios,
Suet, in Au#, c, 101,
Außer den Waffen ilik persönlichen Rüstung hatte inder Folge jede Legion ihren eigenen Kriegszeug, dazu be-sondere Arbeiter und einen Vorgesetzten.
Veger. Lib ü, c, li.
Das was Scipio augenblicklich veranstaltete, warnun bleibende und feste Einrichtung.
Unter den Kaisern bestanden für die Verfertigung derWaffen eigene große Anstalten, Fabricae, welche unter demMag. Olfidui um standen.
Sie hießen o 7 tko 7 söio 6 . ,
Nov, LXXXV. s. Anili de armis.
Niemand durfte Waffen verkaufen oder kaufen, nochdie Gewerbe sie anderswo als in den Staatsarbeitshäu-fern mache».
§, 1. Auth. de armis
1. 11 . ff. 1,. XXXIX. Tit. 4. de publ, et vect. comra,
Zu Arbeiter» nahm man redliche und taugliche Männer,welche weder '-uriaie*, Hofbediente, noch Bürgcrpfiichtigealso weder Söhne noch Enkel von Decurione» waren.
Hierüber wurde von dem Präsidenten Kundschaft ein-zogen, und wenn sich die gehörigen Eigenschaften vorfan-^den, sie ausgenommen und mit Sold bestallt, wenn dage-gen ein anderer gleichwohl unter die fabricenses wäreaufgenommen worden, so mußte er zu seinen älternPflichten, ohne Rücksicht auf seine Dienste, noch auf derenDauer, rückgeschickt werden.
I. 36 et 81. (J, Tb, de dccur. leg.
1 , i. C. L, XI, Tif, 9. dc fabricena.