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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
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59
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Anfang der indictio den Präsidenten der Provinzen — (de.

legationem emittebant.)

1 , i, et 1 . ult, C. h. X, Tit. 23 . de can f larg, tit,

I. ult, C. L. X. Tit. ik, de ann, et trib,

1 . i. C. L. XII. Tit, 4o, de mil. veste.

1 , i 5 . C. L, XII. Tit. 38 . de erog, mil. ann.

Der Ausschlag selbst und die Berechnung war Amt der

Nuraerarioium»

Diese standen in jedem Prarorio unter 4 Präs., dereneiner für den com. -ac. larg, die Gegenstände des Tributsberechnete; der zweite für den com. rer. privat, gehörterder dritte Rentmeister war, und die Einnahmen hatte;

der vierte die Ausgaben für öffentliche Werke, Bautenje. besorgte, auch die Regalien verwaltete.

Im Scrinio des p. p. Afr. waren 20 Num. Sie durs-ten aber wegen überhäustcr Arbeit aus audern ScrinienGehülfen annehmen. Doch waren dabei viele Linschran-^kungen zu Verhütung von Unterschleif vorgeschrieben; balkfdursten sie nur aus den 30 ersten auswähle», in Asienaus den so ersten, bald durften die gewählten nur vier-mal und zwar jedesmal mit zwei Jahren Zwischenzeit ge-nommen werden.

1, 10. 6. L, XII, Tit. 60, de numerar,

Uberdem hatte der P. P. in den Provinzen eigene ff>e-

sauroruin praefectos.

I. i 3 . C, L. X, Tit. 70. de suscep, praep. et arcar.

Im Abendlande werden ia dergleichen gezählt. Die Be-schützer dieser Caffen werden thesaurenses genannt, auch

arcarii,

1 , 14. C. Th. de div. off,

1 . pen, C. T. X, T, a 3 . de can, larg. tit,

Die praefecti hießen auch wohl comites.

I. 2. C, L, XII, T, 24, de pal, sacr. larg,

Ain, Mare, L, XXIX, c. 1,

^Diese mußten angemessene Sicherheit, oder Bürgschaftstellen.

I. i 4 . C, L. XI. Tit. 7. de murileg.

und ihre Anstellung bei dem 8cinio epist#iarum sowohl