gängigen Verachtung beladen, welche man mit den Auö-drücken Irailan» , maliniicra bezeichnete.
In der Folge nabm die StaatSwirthschaft mildere Wei-fen an, man befolgte fortwährend die der Verpachtung;so verlor sich mit den Plackereien und einem Theil der Miß»brauche, auch der Haß und der Unwille den jene immer er-regen.
Unglücklicherweise begieng man in dem Revolutionskriegeden Fehler, die Verwaltung auf Rechnung wieder einzu-führen. >
Das Andenken an die Vorfälle, welche sich hiebey er-eigneten, gestattet keinen Zweifel, daß die Benennungenruchlose Bande, feile Menschen», vollkommenauf einige Vorstände derselben paffen.
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Fünftes Hauptstück.
Von der Verwaltung auf Antheil.
Die Verwaltung auf Antheil beruht auf denselbenGründen, als die Verwaltung auf Rechnung.
Es giebt weiter keinen Unterschied, als daß man dieVerwalter zur Pflichttreue durch ihren Eigennutz zu bewegensucht, indem man ihnen einen Theil von denUeberschüssenihrer Geschäftsführung zusichert.
Um aber diese Ueberschüffe zu würdigen, muß maneine Scheidelinie ziehen können, zwischen einem gegebenenPunct, von dem man ausgeht, und einem gesuchten zu demwan nui Ordnung und Wirthschafilichkeit hingelangen kann.Wenn denMach die Verwaltung auf Antheil bei irgend ei«