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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
82
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«rung der Verwaltung. Man hat eine Gewahre der gleich,mäßigen Ordnung und der guten Unterhaltung jedesDienstes, denn sie gehen daS Eigenthum des Unterneh,merS an, es ist sowohl ihr Eigennutz, als die Sorgfaltfür ihren Ruf, welche sse antreibt mit Eifer und Pünkt,lichkeit ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Man vermeidetauf diese Welse alle Aufrechnung in dem Innern derDienstzwcige, was noch statt finden muß, kann nach sichernVoraussetzungen und allgemeinen Bestimmungen ermäsigtwerden. Endlich die Oberaufsicht bezieht sich hier auf ihreneigentlichen Gegenstand; sie beschränkt sich darauf, dieVollziehung der Vertragsbebingnisse zu erhalten und gehtnicht in die kleinsten Einzelheiten jeder Anschaffung und je,der Dienstleistung ein.

Die Weise der Verdingung steht also im umgekehrtenVerhältniß zu der Verwaltung auf Rechnung ; so wie die,se ihrer Art nach und nothwendig den Nachtheil mit sichführt, bewirkt die andere eben so nothwendig den Vor,theil.

AuS welchen Gründen hat man denn nun der Verdin«gung die Verwaltung auf Rechnung vorziehen können?

Eine vorgefaßte Meinung gegen alles was den Nah«menLieferer trug, aus denZeiten vor derRegierungsver,änderung gab die Veranlassung. Dieser Widerwille warnicht ohne Grund, aber es war irrig den Haß gegen dieverwaltenden Personen auf das Geschäft selbst zu über«tragen. Einige hatten unglaubliche Vortheile gezogen; dieErfahrung mit der Verwaltung auf Rechnung zeigt uns,daß man solche auch auf andern Wegen erlangenkann. Man muß das als Wahrheit zugestehen, daß derLieferungsunternehmer diejenigen, welche er, erlangt biSwei«len seinem Fleiß, seinen Einsichten, und seiner klugenWirthschaft zu verdanken haben kann, während der Vor«steher einer Verwaltung auf Rechnung sie einzig durch un«erlaubte Mittel erlangen kann. Man wird mir ohne Zwei»