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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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83
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fei das Beispiel der nun bestehenden Derdmzungen entge--ensetzen; diese Instanz beweißt aber nichts.

Bei den raschen Uehergang von einer Verfahrungsweis«zur andern hat man bei Verbingungen die bei der Vermal»tung üblichen Formen beibehalten. Kann man sich nunnoch wundern, baß jene mit denselben Mißbrauchen erfüllt'st als diese?

Wie? mußte man denn den Unternehmern unbeschränk-tes Vertrauen gewahren, mußte man ihnen Vorschüsse auS«zahlen, mußte man unterlassen ihre Lieferungen durch be-stimmte Untersuchungen zu prüfen, mußte man ihnen einenausgezeichneten Vorzug geben, vor jedem der rechtschaffen,brauchbar, aber unglücklich ist; mußte man Lieferungsun»ternehmern dort einen Platz einräumen, wo allein Taugendund Gemeinstnn sitzen sollten!

Wenn die Lieferer nach dem Staatsgut lüstern streben,so kommt daS daher, daß man auch nicht die mindeste Vor-kehrung getroffen, sie darin» zu hindern. ES ist ihr Gewerb,daß sie suchen zu betrügen, was in der Sprache desselbennichts anders heißt als gewinnen. Die welche mit ihnenunterhandeln, welche die Aufsicht auf sie haben, solltendem ihren nachkommen, und sie daran verhindern.

Aber laßt es unS nur frei gestehen, man hat nicht dennöthigen Muth, um ihnen zu widerstehen; vielleicht, baßauch die Krankheit deS ReichseynS ansteckend geworben, undauch Andere als die Lieferung-unternehmer von ihr befallensind.