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Achtes Hauptftück.
Vo» dem Verfahren die Verträge über Lie-ferungen abzuschließen.
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Erster
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Von dem Theilungsgrund dieses HauptstückS.
Soll man die Verträge durch Zuschlagen an den Min-destnehmenden schließen, oder durch besonderes Ueberein-kommen mit Einzelnen; soll es im Stillen und im Geheim-niß des Geschäftszimmers geschehen, oder soll man sie denFormen der öffentlichen Verhandlung unterwerfen? DieseFragen obgleich wenig erörtert, dennoch von der höchstenWichtigkeit, sollen beantwortet werden.
Um Klarheit in der Untersuchung zu haben, will ich sieunter zwei Gesichtspunkten betrachten: daher svreche ich erst-lich von dem Verfahren, Verträge über die Bedürfnisse derHeere im Feld, und bann, solche für die Truppen im Innernabzuschließen. Der Unterschied ist sehr wichtig, denn dieRegeln, welche maiz bei diesen anwendet, würden für jeneju streng seyn.
Zweiter Abschnitt.
Bon dem Verfahren Verträge über Lieferun-gen für Heere im Feld abzuschließen.
Der einzige Vortheil den das Verfahren der Ausbie-kung an den Mmdestnehmenden für Lieferung an Heere imFeld gewähren könnte, wäre der, baß der Preiß auf die