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lunge» gebunden, als jetzt dee Fall ist, wo sie ganz gleich«gültig von einer zur andern übergehen. Diese Gleichgül«tigkeit ist gefährlich, und bereitet zur Dienstflucht bor.
Wenn gleich in Folge des Abzugs bom Sold manmit der Masse des Soldes die Massen, auf welche Abzügestatt haben, berbinden muß, so darf dieß doch nur in derBerechnung geschehen, und man darf keineswegs denWirthschaftsräthen den Betrag der Masse des Soldes,Inbegriffen die Massen auf welche Abzug statthat, auszah,len. Man übergiebt ihnen allein den Sold, wie er alsVorschuß dem Soldaten wirklich ausbezahlt werden soll.Der andere Theil bleibt in den Händen der Kriegözahl«meister. Beim Schluß des Vierteljahrs hält man mit denAbtheilungen Abrechnung. Haben diese mehr Waaren,empfangen, als seyn sollte, haben sie mehr jur Erhaltungverwandt, als sich gehührt; so berechnet man diesen Mehr-betrag und zieht ihn von der Löhnung des nächsten Vier,teljahrs ab. Wenn im Gegentheil durch die Sparsamkeitder Abtheilungen Uiberschüffe vorhanden sind: so ziehtman deren Betrag von den Massen ab, welche die Zahl,meister in Händen haben und sie gehen den Abtheilungenzu gut. Die Wirthschaftsräthe empfangen die Vorschüssefür den Unterhalt der Kleidung aus der Masse, welche dieZahlmeister für solchen in Händen haben. Der Kriegs,minister stellt die Befehle zur Bezahlung der Kleidungund der Heitzung, an die Massen für solche in Händender Zahlmeister.
Kurz, in Anwendung des Verfahrens mit Massenauf die gesammtc.Kriegswirthschaft wird man eine allge,meine Berechnung der verschiedenen Massen machen, selbstderjenigen, welche im Innern der Abtheilungen alleinstatt finden; man nimmt die Zahl der dienstthuendenTruppen so vielmal als Tage zur Ausübung eines Dien,stes nöthig, man theilt den ersten Zusammentrug durchden zweiten und erhält somit die Zahl der Ausgabe für