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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
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Dritter Abschnitt.

' Vom Sold als baaren Gehalt.

Erst durch ein Gesetz vom 2. Lherm. I. 2. wurde inFrankreich der Nahme Sold und sein Betrag auf alleWaffen und Dienste ausgedehnt, uud somit alle frühernUnterschiede aufgehoben. Vermöge desselben Gesetzes sollder Sold in den Abtheilungen nicht mehr wie vordem füralle Eingereihte, sondern blos für die Anwesenden ausge«morsen werden *). Ehedem mußten Abwesende welcheSold zu beziehen berechtigt waren in Nachtrag gebrachtwerden, nunmehr aber beziehen sie solchen ausser der Ab«theilung und nach eigenen Formen. Ferner waren dreiGattungen des Soldes unterschieden: i) für Dienstthuen«de, 2) für Abwesende, 3 ) für Kranke im Hospital, wo«durch aber die Verrechuung äußerst verwickelt wurde. Die«sem Uebel hat die Verordnung vom 2;. Flor. I. 5 . abge«holfen und allen Sold einförmig gemacht. Ich halte dieVorschriften in diesem Belang für beinahe unverbesserlichund will ste kürzlich anführen. >

Erstes Glied.

Vom Sold der Befehlshaber.

Der Sold der Befehlshaber ist durchaus nur einerlei.Er besteht in einem bestimmten Betrag Gelbes, welcher

*) Die französische Kunstsprache, welche i» die deutsche überge-gangen, nennt in Belang der Star'e, g-anä c„mpie, d’uaeorps den Zustand wie er regcl - und verordnungsniäsigseyn soll; ciFerns den, welcher alle die i» den Liste» undRöstern als zugehörig Eiugetrageuen begreift, somit auchKranke, Beurlaubte; eiseciit pissen, den, der wirklichDikttstthueuden. Aum. d. Uibers.

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