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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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schaffungen die niemals gemacht worden, über Stoffe dienie geliefert worden, und diese lassen sie sich reichlich be-zahlen ; fänden sie ja keinen Lieferer der sich mit ihnen ein-lassen wollte, so würden sie diesen Uiberschuß verkaufen.

Bei der Bclorgung durch Verdingung findet sich frei-lich derselbe Betrug und man darf nicht hoffen ihn ganzzu verhüten, denn der Lieferer ist ein Einziger und der Un-terschleif geschieht nur zu seinem Vortheil, wenn er noch 'so geldhungrig ist, so wird er dennoch leichter zu befriedi-gen seyn, als dreißig bis vierzig andere welche wiedereine Menge Untergeordnete haben die nicht weniger die-bisch sind. Die Verdingung verdient den Vorzug, weilsie den Dienst richtiger versorgt, in sich selbst nicht denKeim des Verderbens trägt, und da die Unterschleise nuneinmal nickt ganz verhütet werden können, wenigstens einemindere Anzahl sie begehen kann. Eine Unternehmungzur Anschaffung beruht auf so einfachen Verhältnissen, daßweder die Regierung betrogen, noch der verständige Liefe-rer verletzt werden kann- Mehr Schwierigkeit hat dieBesorgung, da dieselbe nach Maaßgabe der Stärke undder Bewegungen des Heers verwickelter wird. Gleichwohlbeschützt die Regierung mittels ihrer sich vor allen Ver-

») Diese Darstellung beruht auf schwache» Gründe». Auchder Unternehmer ist nicht allein, seine Gehülfen und Mit-arbeiter wollen nicht leer ausgehen, die Mitwirkung derCommlssaire muß theuer erkauft werden, und der Staatmuß sogar die Bestechunsskostcu zahlen, damit er bestohlc»werden kann. Dieß fällt in der Verwaltung wenigsteiisweg. Man sehe nur üver diese Wirthschaft die

„Enthüllung d e s Raub- und P l ü n d e r u n g s-systems der Cozvmissairs der preußischen, österreichische»und neu-fränkischen Armee». Paris, Berlin und Wie»>7??. S. «. f. f.

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Anm. d. Uibers.