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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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lung darf blos auf Verlangen und unter Rechtfertigungder KriegSbefehlShaber geschehen.

Siebentes Hauptstück.

Von dem Futter.

Die Behandlung stimmt gänzlich mit der des Brodesüberein; im Allgemeinen ist anzurathen, daß die Anschaf«fung und die Besorgung vereinbart werde, indem dieTheilung der Behandlung unter verschiedenen Personen,den Abgang verdoppelte, dessen Unkosten zuletzt immerauf die Regierung fallen würden.

Die Verdingungen dieser Lieferung verstehen sich da,her von dem bereiten Tagreichniß. Der Inbegriff der,selben, Gewicht, Vertheilungsweise, sind Gegenstand hö,herer und willkührlicher Verfügung.

Achtes Hauptstück.

Von den Lagerbedürfnissen.

Hierunter versteht man Zelte, Geräthe und Zeug,dessen die Soldaten nöthig haben wenn sie lagern*). Zur

*)' Die Gcräthc sind Kochkessel, Wasserflasche»; der Zeug,Spaten, Haue», Hacken rc. Erste sind so wie die Feuer,pfanncn von geschmiedetem Eisen, die Wasserflaschen undSuppenschüsseln von weissem Blech.

A. d. Vers.