Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
125
JPEG-Download
 

125

man diese Versuche neu anstellen wollte, weil man nunbei den in den Naturwissenschaften gethanenen Fortschrittenschleunigere und kostenfreiere Verfahrungsweisen anwendenkönnte. ES ist leicht einzusehen, daß dergleichen Pulverauf Eilmärschen und bei Verpflegung der Festungen sehrbiensam seyn müsse.

Dritte Abtheilung.

Von den beiläufigen Verpflegungsmitteln.

Diese Besorgung unterscheidet sich in die der Festun,gen und die der Heere. Beide müssen durch Verdingunggeschehen.

Erster Abschnitt.

Von der Versorgung der festen Plätze.

Die Versorgung richtet fich nach der Stärke derBesatzung und der wahrscheinlichen Dauer der Belagerung.Diese Verpflegungsmittel stehen unter besonderer Obhutder Ober < Commissarien, (6. Oräonnateur») welche demKriegsminister von dem Zustand der Plätze in diesem Be,lang berichten und nicht zulassen müssen, daß die Vorrä,the welche in ihnen befindlich, anderswohin verwendetwerden. Welche Orte nun Waffenplätze seyen, muß durchBestimmung der Regierung feststehen.

Zweiter Abschnitt.

Von der Versorgung der Heere,

Die beiläufigen Verpflegungsmittel welche für dieKriegsheere nöthig find, begreifen: Wein, Weines-sig, Brandwein rc. Nur die Truppen welche zumStand des Heeres auf dem Kriegsfuß gehören, haben An.spruch auf Antheil an diesen Flüssigkeiten. Die Verthei